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Staatsrat für beschleunigtes Verfahren

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Staatsrat für beschleunigtes Verfahren

Amtsenthebung von Mitgliedern des Gemeinderates

Der Staatsrat kann schon heute ein Mitglied des Gemeindesrates seines Amtes entheben, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt. Er will aber eine bessere rechtliche Basis, um das Verfahren zu beschleunigen.

Noch in diesem Jahr soll der Grosse Rat Gelegenheit erhalten, das Gesetz über die Gemeinden entsprechend zu revidieren. Dies hält der Staatsrat in seiner Antwort auf eine Motion der Grossräte Jacques Crausaz und Christian Ducotterd fest.

Probleme nehmen zu

Die beiden CVP-Vertreter haben festgestellt, dass heute immer mehr Mitglieder von Gemeinderäten mit ihren Verhalten negativ auffallen und die Funktionstüchtigkeit der Gemeindebehörde beeinträchtigen. Ihrer Ansicht nach ist es heute nicht möglich, mit Schlichtungsverfahren innerhalb des Gemeinderates ein gutes Klima zu schaffen. Die geltenden Rechtsmittel sind – so die Grossräte – nicht ausreichend, um Missstände rasch zu beheben. «Die betroffenen Mitglieder des Gemeinderates können aufgrund ihrer Wahl mit Fug und Recht behaupten, dass sie die Unterstützung der Bevölkerung geniessen», geben Crausaz und Ducotterd zu bedenken. Der «schwerwiegende Grund», wie er laut Gesetz vorliegen muss, um eine Amtsenthebung durchzuführen, könne deshalb in den meisten Fällen nicht angeführt werden, um ein Verfahren einzuleiten.

Aus diesem Grunde schlagen Crausaz und Ducotterd eine Änderung des Gesetzes über die Gemeinden vor. Sie möchten so die Möglichkeit schaffen, dass ein Gemeinderat seines Amtes enthoben werden kann, wenn sein Handeln nicht dem Auftreten des Gemeinderates als Kollegialbehörde entspricht und wenn die Gemeindeangelegenheiten nicht sorgfältig und speditiv erledigt werden können. Trifft dies zu, so soll dies als «schwerwiegender Grund» betrachtet werden, der zu einer Amtsenthebung berechtigt. Der betroffene Gemeinderat sollte nach Ansicht der beiden Grossräte bei den Ersatzwahlen aber wieder kandidieren können.

Die Kunst des Zuhörens

Der Staatsrat bestätigt in seiner Antwort auf die Motion, dass die Problemfälle seit einiger Zeit zunehmen. Seiner Ansicht nach sind dafür mehrere Gründe verantwortlich. «Sie beruhen auf der Unfähigkeit zuzuhören, die Meinung des andern zu respektieren und Projekte innerhalb einer Kollegialbehörde durchzuführen», schreibt der Staatsrat. Es seien oft Äusserungen gegenüber einem Kollegen zu seiner Amtsführung, zu seinen Ansichten, zu seinem Verhalten, welche das Klima verschlechtern und zu schlimmen Missständen führen können.

Schwierige Vermittlerrolle

Die Freiburger Regierung teilt auch die Ansicht der beiden Grossräte, dass ein Schlichtungsverfahren eines aussenstehenden Vermittlers, sei dies der Oberamtmann oder eine andere Person, selten zum erhofften Ergebnis führt. Erfolgreich sei eine Vermittlung nur, wenn alle gewillt seien, für ein besseres Klima einzustehen. Sei dies nicht der Fall, müssten zwingendere Massnahmen ergriffen werden.

Der Staatsrat teilt auch die Meinung der beiden Motionäre, dass durch eine genauere Definition des «schwerwiegenden Grundes» die Rechtssicherheit verbessert würde. «Dies würde das Amtsenthebungsverfahren offensichtlich beschleunigen», ist der Staatsrat überzeugt. Allerdings gibt er zu bedenken, dass auch ihr Vorschlag einen bedeutenden Ermessensspielraum enthält. «Wann entspricht das Verhalten eines Gemeinderates nicht einem Auftreten einer Kollegialbehörde? Wann verletzt ein Gemeinderat seine Sorgfaltspflicht?», fragt sich der Staatsrat.

Aufsicht über die Gemeinden

Der Staatsrat befürwortet aber ein beschleunigtes Amtsenthebungsverfahren, damit der Gemeinderat als Exekutivbehörde wieder rasch funktionstüchtig ist. Er erachtet es aber als angebracht, sich einen Gesamtüberblick über die Aufsicht über die Gemeinden zu verschaffen. «Da diese Aufsicht unter die Zuständigkeit mehrerer Behörden fällt, ist es unerlässlich, die Gesamtheit der Problematik zu betrachten», hält der Staatsrat weiter fest, verspricht aber gleichwohl, dass ein Entwurf für eine Revision des Gemeindegesetzes bereits in diesem Jahr vorliegen soll. az

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