Der Staatsrat befürwortet die Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen, über welche am 14. Juni abgestimmt wird. Die Änderung–die geräteabhängige Gebühr soll durch eine allgemeine ersetzt werden–entspreche den Anforderungen der heutigen Gesellschaft und der Entwicklung des Medienkonsums über Smartphones, Computer und Tablets, teilt der Staatsrat mit. Die Kosten würden auf mehrere Schultern verteilt und für die einzelnen Haushalte sinken. Der Staatsrat äussert sich zur Vorlage, da die Gebührenerheberin Billag ihren Sitz in Freiburg hat. mir
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- 28.03.2024
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Bei einer Grabaufhebung gedenken die Angehörigen noch einmal den schon lange Verstorbenen. Was genau passiert über und unter der Erde? …