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Staatsrat gegen Änderung des neuen Baugesetzes

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Autor: walter buchs

freiburg Das neue kantonale Raumplanungs- und Baugesetz (RPBG), das Anfang 2010 in Kraft treten wird, stellt punkto behindertengerechten Bauens die gleichen Anforderungen wie das alte Gesetz. Die Anforderungen sind höher als im Bundesrecht. Wohngebäude mit acht und mehr Wohnungen müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, um den Zugang von Menschen mit einer Behinderung zu erleichtern.

Nun haben die Grossräte René Thomet (SP, Villars-sur-Glâne) und Benoît Rey (CSP, Freiburg) vorgeschlagen, den Schwellenwert auf sechs Wohneinheiten herabzusetzen. Als Begründung geben sie an, dass verschiedene Kantone diesen Schritt gemacht haben. Die Voraussetzungen hätten sich somit im Vergleich zum Zeitpunkt, als das neue kantonale Gesetz beraten wurde, geändert.

In der Antwort auf die Motion stellt der Staatsrat nun fest, dass dem nicht so ist. Die schärferen Nomen anderer Kantone seien alle schon in Kraft gewesen, als die parlamentarische Kommission und der Grosse Rat das neue Gesetz beraten habe. Zu keinem Zeitpunkt sei dabei von irgendjemandem vorgeschlagen worden, die Zahl der Wohneinheiten im kantonalen Gesetz zu ändern.

Konformität mit übergeordnetem Recht

Wie der Staatsrat in der Antwort auf die Motion betont, ist es ihm gleich wie den Motionären ein Anliegen, «Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen zu verhindern». Er halte aber eine Anpassung des neuen RPBG im jetzigen Zeitpunkt für unangebracht.

Der rechtliche Rahmen habe nämlich während den Gesetzgebungsarbeiten bis zur Verabschiedung des Gesetzes keine wesentlichen Änderungen erfahren. Die Regierung schlägt daher dem Grossen Rat vor, die Motion abzulehnen. Das Parlament wird sich an einer der nächsten Sessionen mit diesem Vorschlag befassen.

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