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Staatsrat geht bei der Anästhesiepflege nochmals über die Bücher 

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Zu viel der Kritik: Der Staatsrat überdenkt seinen Entscheid über die Entlöhung der Pflegenden in der Anästhesie.  

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Zu viel der Kritik: Der Staatsrat überdenkt seinen Entscheid über die Entlöhung der Pflegenden in der Anästhesie.  

Der Staatsrat möchte die Einreihung der Funktion Pflegefachperson Anästhesie neu überprüfen. Das schreibt er diese Woche in einer Medienmitteilung. Mit diesem Entscheid kommt er auf seinen Beschluss von Anfang Juli zurück. Damals hatte der Staatsrat im Rahmen einer Evaluierung die Löhne der Pflegekräfte mit Fachausbildung Intensivpflege und Notfallpflege per 1. September von der Lohnklasse 19 auf die Klasse 20 angehoben. Die Pflegenden aus dem Anästhesiebereich wurden bei dieser Lohnerhöhung jedoch nicht berücksichtigt. Die betroffenen Angestellten des Freiburger Spitals HFR und die Gewerkschaften kritisierten daraufhin den Entscheid der Freiburger Regierung scharf. Sie verlangten eine Streitschlichtung und forderten eine Gleichbehandlung aller drei Fachrichtungen im Pflegebereich und drohten mit einem Streik.

Angesichts der geäusserten Kritik hat der Staatsrat die Kommission für die Bewertung und Einreihung der Funktionen mit der Prüfung der einschlägigen Kriterien beauftragt. Er betont, dass dieser Schritt eine Ausnahme sein soll. Den Entscheid möchte er spätestens nach den Herbstferien fällen. Sollte die Einreihung geändert werden, würde dies rückwirkend auf den 1. September erfolgen, schreibt der Staatsrat, um die Gleichbehandlung mit den beiden anderen Profilen zu gewährleisten. Der Staatsrat betonte auch, dass das Höchstgehalt für Pflegefachpersonen mit Fachausbildung im Kanton Freiburg höher liegt als in den anderen Westschweizer Kantonen.

In einer ersten Reaktion unterstreicht Gaétan Zurkinden, Sekretär der Gewerkschaft VPOD, dass mit diesem Rückkommen auf den Entscheid die Forderungen der Pflegenden noch nicht erfüllt wurden. 

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