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Staatsrat hält an Einschränkung von Rechten bei Beistandschaft fest

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Wenn eine Person nicht fähig ist, ihr Vermögen zu verwalten, heisst das nicht, dass sie auch urteilsunfähig ist, einen Mietvertrag abzuschliessen oder bei einer politischen Vorlage abzustimmen. Eine Urteilsunfähigkeit ist immer für einen bestimmten Grund festgelegt – man könne aber nicht daraus schliessen, dass die gleiche Person auch für weitere Handlungen urteilsunfähig sei, sind die Grossräte Pierre Mauron (SP, Riaz) und Xavier Ganioz (SP, Freiburg) überzeugt.

Das Freiburger Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte gehe aber von einer dauernden Urteilsunfähigkeit aus, was auf diskriminierende Weise gegen die Universalität des Stimmrechts verstosse.

In einer Motion haben Pierre Mauron und Xavier Ganioz deshalb die «Wiederherstellung der politischen Rechte für Personen unter umfassender Beistandschaft» verlangt. Der Entzug dieser Rechte stigmatisiere diese Personen, schreiben die beiden Grossräte.

Staatsrat lehnt ab

In seiner Antwort empfiehlt der Staatsrat dem Grossen Rat diese Motion nun zur Ablehnung. Das kantonale Gesetz stehe im Einklang mit dem Bundesrecht, ist der Staatsrat überzeugt.

Die Kantonsregierung zitiert aus dem kantonalen Gesetz: «Wer aufgrund dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten wird, ist in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten nicht stimmberechtigt.»

Nicht alle sind meldepflichtig

Umgekehrt ausgedrückt bedeutet dies für den Staatsrat, dass, wer aus einem anderen Grund als einer dauernden Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht, nicht gemeldet werden muss. Es bestehe somit entgegen den Behauptungen der Motionäre keine automatische Verbindung zwischen der umfassenden Beistandschaft und dem Entzug des Stimm- und Wahlrechts.

899 Personen betroffen

In dieser Hinsicht stimme die Freiburger Gesetzgebung mit derjenigen des Bundes und anderer Kantone überein, betont der Staatsrat. Gegenwärtig stehen laut der Antwort auf die Motion im Kanton 899 Personen unter umfassender Beistandschaft, bei denen auch eine Einschränkung ihrer politischen Rechte besteht.

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