Die kantonale Raumplanung ist ein technisches Dossier–das zeigt sich auch an der Anfrage, die Grossrat Laurent Thévoz (Grüne, Freiburg) im Februar eingereicht hatte (FN vom 27.2.). Er hielt darin fest, dass der Staatsrat dem Parlament ein kantonales Raumplanungsprogramm auf Ende 2015/Anfang 2016 versprochen hatte, gleichzeitig aber auf ein Postulat von Fritz Glauser (FDP, Châtonnaye) geantwortet habe, es werde die Grundlagen für das Raumplanungsprogramm erst im Rahmen des Richtplans erstellen–dessen Vernehmlassung wiederum ist für den Herbst 2017 vorgesehen.
Der Staatsrat schreibt nun als Antwort, dass er dem Parlament das Raumplanungsprogramm Ende 2015 unterbreiten werde. Der Grosse Rat könne anschliessend den Inhalt des Programms abändern und damit auch die Richtung der Grundlagen ändern, die für den Richtplan gelten werden. Es mache deshalb keinen Sinn, für das Raumplanungsprogramm bereits alle Grundlagen auszuarbeiten.
Ausschlaggebend für die Anfrage Thévoz’ war das Postulat von Fritz Glauser: Er hatte gefordert, dass der Staatsrat aufgrund des neuen Raumplanungsgesetzes eine Studie zum Potenzial der Bauzonen erstelle. Der Staatsrat hatte geantwortet, dass es keinen Sinn mache, dem Richtplan vorzugreifen; dafür sei die Studie sowieso notwendig. Der Grosse Rat folgte dieser Argumentation; Laurent Thévoz war damit nicht einverstanden. mir