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Staatsrat handelt im Energiedossier ohne Visionen

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In der Neuauflage des freiburgischen Energiegesetzes widerspiegelt sich mehr, als der Titel des Artikels vermuten lässt: Der Staatsrat handelt nicht nur völlig mutlos, sondern auch ohne jegliche Visionen in dieser Sache. Er legt dem Grossen Rat ein Gesetz vor, von dem er vermutet, «dass eine kantonale Neuregelung schon veraltet und durch die Bundesgesetzgebung überholt sei, wenn sie in Kraft trete». Wie bitte? Ein neues Gesetz als bewusst begangener Leerlauf? Der Grosse Rat wird dazu verknurrt, Sitzungsgelder für ein Gesetz zu vergeuden, das offenbar gar nie Wirkung entfalten kann? Es ist zu hoffen, dass sich der Grosse Rat das nicht bieten lässt.

Dabei bemüht sich derselbe Staatsrat, stets zu beteuern, dass er in der energetischen Zukunftsplanung eine Vorbildrolle einnehmen wolle. Mit diesem Gesetz tut er dies sicher nicht!

Will der Staatsrat uns tatsächlich glauben machen, dass 800 mehr Nein-Stimmen in der Abstimmung vom letzten November eine unüberwindbare Hürde darstellen?

Es ist zu einfach, nur den Stolperstein der hauchdünnen Ablehnung zu streichen. Vielmehr müsste Überzeugungsarbeit geleistet und Anreize für sinnvolle Investitionen zur Energiereduktion geschaffen werden. Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein.

Die Damen und Herren Staatsräte müssen wissen: Mit solchen Entscheiden ist dieser Kanton nicht in eine selbstbestimmte, erstrebenswerte Zukunft zu führen!

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