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Staatsrat ist bereit, demokratische Instrumente zu überprüfen

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Vier Beispiele hatten die FDP-Grossräte Markus Ith (Murten) und Didier Castella (Pringy) angeführt, um zu belegen, dass es im Kanton Freiburg um den Volkswillen in Gemeindeangelegenheiten nicht zum Besten steht.

Die Volksinitiative «Mehr Verkehrsfluss, weniger Einbahnstrassen» in der Stadt Freiburg hat der Generalrat für ungültig erklärt, da sie die Gewaltentrennung verletze; die Volksinitiative für eine Fussgängerzone in Bulle hat ebenfalls der Generalrat aus planerischen Gründen für ungültig erklärt; die Volksinitiative für eine Fusion von Freiburg, Villars-sur-Glâne, Givisiez, Granges-Paccot und Corminboeuf wurde aufgrund eines Versprechens der Gemeinderäte zurückgezogen; die Volksinitiative zur Ortsplanungsrevision in Kerzers wurde vom Gemeinderat ungültig erklärt.

In ihrem Postulat sind die beiden Grossräte der Meinung, das Initiativrecht der Bürger würde so zunichtegemacht. Sie möchten mit einem neuen Instrument das Initiativ- und Referendumsrecht breiter zur Verfügung stellen.

Interkantonaler Vergleich

Der Staatsrat hat nun das Postulat für erheblich erklärt und will einen entsprechenden Bericht ausarbeiten lassen. Er sei bereit, eine Vergleichsstudie mit anderen Kantonen vorzunehmen und deren Bilanz zu einem solchen neuen Instrument auszuwerten.

In seiner Antwort ruft der Freiburger Staatsrat aber in Erinnerung, dass vor kurzem auch die beiden Grossräte Laurent Thévoz (Grüne, Freiburg) und Nicolas Rime (SP, Bulle) eine Motion «Zuständigkeiten der Gemeindeversammlungen und des Generalrats bei der Ortsplanung» eingereicht hatten.

Konflikt zu Motion

Wenn der Grosse Rat diese Motion für erheblich erkläre, würde diese umfassende Änderungen des Inhalts des Berichts auf den Vorstoss Ith/Castella nach sich ziehen. Dies insbesondere bei der Raumplanung und den Verkehrsmassnahmen.

Während Ith/Castella nicht die Absicht haben, die vom Raumplanungs- und Baugesetz vorgesehene Verteilung der Zuständigkeiten infrage zu stellen, ziele die Motion Thévoz/Rime darauf ab.

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