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Staatsrat ist enttäuscht

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Untertitel: Fernsehsendung über Vuisternens-en-Ogoz

«Der Staatsrat bedauert, dass die Macher der Sendung «Temps présent», wie übrigens auch in anderen Fällen, die Aufmerksamkeit der Zuschauer beharrlich und nicht ohne gewissen Hohn auf bestimmte Schwierigkeiten, mit denen sich die Gemeinde Vuisternens-en-Ogoz konfrontiert sah, gelenkt haben. Sie haben so den Eindruck erweckt, dass es sich bei der Ausnahmesituation um einen Dauerzustand handelt», hält die Freiburger Regierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage des CVP-Grossrats Patrice Morand aus Bulle fest.

Amtsgeheimnis verletzt?

In seinem Vorstoss gab der Greyerzer Grossrat zu bedenken, dass viele Freiburgerinnen und Freiburger überrascht und enttäuscht waren, als sie in der Sendung die Beratungen einer Sitzung des Gemeinderates von Vuisternens-en-Ogoz mitverfolgen konnten. «Wie kann man sich zu solchen Enthüllungen am Fernsehen bereit erklären und akzeptieren, dass unsere Behörden schlecht gemacht werden?», wollte er vom Staatsrat vernehmen. Er fragte sich auch, ob der Oberamtmann nicht mehr Autorität beweisen und nicht akzeptieren sollte, dass sein Vorgehen in den Medien publik gemacht werde.

Pressefreiheit

Der Staatsrat weist in seiner am Mittwoch veröffentlichten Antwort auf die Pressefreiheit hin und gibt zu verstehen, dass er weder auf die Zweckmässigkeit noch auf den Inhalt einer solchen Sendung oder auf das Verhalten der beteiligten Personen Einfluss hatte. Es sei an den Gemeindebehörden selber gelegen zu bestimmen, in welchem Masse sie sich an dieser Reportage beteiligen wollten. Der Staatsrat selber könne sich höchstens die Frage stellen, ob der Gemeinderat gesetzliche Vorschriften verletzt habe, insbesondere im Zusammenhang mit dem Beratungsgeheimnis des Gemeinderates.

«Gemäss unseren Informationen sind in dieser Hinsicht allem Anschein nach die nötigen Vorkehrungen getroffen worden. Es wurde veranlasst, dass der Gemeinderat vor laufenden Kameras nur Geschäfte behandelt, die nicht strikt vertraulich waren», antwortet der Staatsrat weiter.

Oberamtmann
hat Pflichten nicht verletzt

Nach Worten der Freiburger Regierung hatte der Oberamtmann des Saanebezirks überhaupt nicht die Absicht, sein Vorgehen in den Medien publik zu machen. Da die Schwierigkeiten der Gemeinde bekannt seien, sei es an ihm gelegen zu entscheiden, ob und wie er sich an dieser Reportage beteiligen wolle. «Der Staatsrat kann also feststellen, dass der Oberamtmann des Saanebezirks weder seine Zuständigkeiten überschritten noch durch seine Äusserungen oder sein Verhalten die Zurückhaltungspflicht verletzt hat», schreibt der Staatsrat.

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