Durch das Zustandekommen der Verfassungsinitiative «Transparenz bei der Finanzierung der Politik» wird das Freiburger Stimmvolk darüber entscheiden, ob Parteien und andere politische Organisationen, die sich an Wahl- oder Abstimmungskampagnen beteiligen, ihre Finanzierung in Zukunft offenlegen müssen (die FN berichteten). In seiner Botschaft zuhanden des Grossen Rats fordert der Staatsrat nun dazu auf, sich der Verfassungsinitiative nicht anzuschliessen, keinen Gegenvorschlag zur Initiative zu unterbreiten und dem Stimmvolk ihre Ablehnung zu empfehlen. Wie auf Bundesebene ist der Staatsrat der Meinung, dass eine gesetzliche Regelung auch auf kantonaler Ebene nur schwer mit den Eigenheiten des politischen Systems vereinbar sind. Wegen der direkten Demokratie seien nicht nur Parteien, sondern auch zahlreiche andere Akteure politisch tätig. Das politische Engagement sowie die Finanzierung der Parteien seien noch weitgehend Sache privaten Engagements, heisst es in der Botschaft. Eine gesetzliche Regelung der Parteienfinanzierung würde aber eine verstärkte Einflussnahme des Staates auf die Parteien und Wählergruppen nach sich ziehen. Dies wäre der Dynamik des politischen Lebens abträglich, schreibt der Staatsrat.
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- 28.03.2024
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