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Staatsrat ist gegen ein gesetzliches Obligatorium für das Schulfach Schwimmen

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Autor: walter buchs

Alle Schülerinnen und Schüler im Kanton Freiburg sollen während ihrer obligatorischen Schulzeit einen «sicheren Grundunterricht in Schwimmen» erhalten. Dies fordert eine mit 926 Unterschriften versehene Volksmotion, die im April dieses Jahres an den Staatsrat überwiesen wurde. Es solle eine Gesetzesbestimmung verabschiedet werden, wonach jedes Kind einen obligatorischen Grundkurs von zehn Lektionen besucht.

In der Antwort betont der Staatsrat, dass er die Zielsetzung der Volksmotion prinzipiell begrüsst. Er halte es aber grundsätzlich nicht für angebracht, ein Obligatorium für ein bestimmtes Fach im Schulgesetz zu verankern, weder für das Schwimmen noch für andere Fächer wie etwa Mathematik. Deshalb beantragt er, die Volksmotion aus formalen Gründen abzulehnen.

Zielsetzung wird begrüsst

Die Regierung hält es aber für angebracht, eine jährli- che Mindestanzahl Lektionen in Wassergewöhnung und Schwimmen für sämtliche Schülerinnen und Schüler vom Kindergarten bis zur dritten Primarklasse verbindlich vorzuschreiben. Zudem hält sie es für empfehlenswert, allen Schülerinnen und Schülern ab der vierten Primarklasse bis zum Ende der obliga- torischen Schulzeit einen Schwimmunterricht anzubieten.

Dabei gelte es zu bedenken, so der Staatsrat weiter, dass diese Zielsetzung derzeit wegen mangelnder Einrichtungen nicht überall umgesetzt werden könne. Im Kanton gibt es nämlich im Moment 16 Hallenbäder, die bereits stark ausgelastet sind. Zudem wird daran erinnert, dass in der Volksschule die Gemeinden für die Infrastruktur verantwortlich sind und gemäss geltendem Gesetz auch die Kosten für den Schülertransport tragen müssen. Schliesslich wird auf den zusätzlichen Grund- und Weiterbildungsbedarf des Lehrpersonals hingewiesen, sollte die Motion umgesetzt werden.

Die Regierung will nun aber dem Grossen Rat vorschlagen, die Transportkosten zum Schwimmbad aus dem für die Schulkosten bestimmten gemeinsamen Zopf des Kantons und der Gemeinden zu bezahlen. Der Grundunterricht in Wasserkompetenz und die diesbezüglichen Mindestanforderungen würden entweder auf dem Reglementsweg festgelegt oder im kantonalen Lehrplan vorgeschrieben.

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