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Staatsrat ist gegen Schranken im Mietrecht

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Bei einem Mietverhältnis zu Wohnzwecken sollen Sicherheiten nur noch in Form von Geld oder Wertsachen zulässig sein, nicht aber in Form einer einfachen Bürgschaft. Dies hatten die beiden SP-Grossräte Grégoire Kubski (Bulle) und Pierre Mauron ­(Riaz) in einer Motion vom Staatsrat gefordert. Der Kanton solle ein Gesetz erlassen oder zumindest ein neues Gesetzeskapitel anfügen, das den Schutz der von Mietern geleisteten Sicherheiten besser gewährleiste. Zahlreiche Streitigkeiten über Sicherheiten im Mietrecht könnten so vermieden werden, schrieben die beiden Grossräte in ihrer Motion.

Die Zahl der Streitfälle in diesem Bereich sei gar nicht so hoch, schreibt der Staatsrat in seiner Antwort. Er empfiehlt dem Grossen Rat, die Motion abzulehnen. Die vorgeschlagene Einschränkung sei weder im Interesse der Mieter noch in jenem der Vermieter, so der Staatsrat.

Gerade im Kanton Freiburg mit seinen vielen Studenten könnte beispielsweise das Verbot der Solidarhaftung dazu führen, dass Studenten gar keine Wohnung mehr erhielten, etwa weil die Eltern keine ausreichenden Sicherheiten mehr leisten könnten. Gleiches gelte auch für Arbeitnehmer, die in die Schweiz kämen und einen Mietvertrag abschliessen wollten. Ihre Arbeitgeber könnten sie nicht mehr optimal unterstützen.

Wie aus der Antwort des Staatsrats hervorgeht, sind die kantonalen Regelungen zu Sicherheitsleistungen im Mietrecht unterschiedlich. So hätten Kantone wie Genf oder die Waadt ein Gesetz für diesen Bereich erlassen. Andere wie Uri, das Tessin oder das Wallis hätten sich damit begnügt, eine entsprechende Bestimmung in ein bereits bestehendes Gesetz einzufügen. Manche Kantone wiederum hätten diesen Aspekt gar nicht gesetzlich geregelt.

uh

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