Autor: walter buchs
Freiburg Der Staatsrat hat am Freitag den Entwurf seiner Stellungnahme an das Bundesamt für Energie im Rahmen des Bewilligungsverfahrens für neue Kernkraftwerke und den entsprechenden Bericht an den Grossen Rat veröffentlicht. Der Bericht endet mit drei Fragen an das Kantonsparlament, das sich in der Märzsession dazu äussern wird. Da es sich beim Bau neuer Kernkraftwerke um ein «sehr heikles Thema» handelt, hat die Regierung dieses Vorgehen gewählt, obwohl sie gemäss Kantonsverfassung für Stellungnahmen zu Bundesvorlagen allein zuständig und verantwortlich ist.
«Nach Meinung des Staatsrates muss die Energiepolitik unbedingt vorrangig auf die rationelle Nutzung der Energie beziehungsweise auf die Reduktion des Energiebedarfs und auf die Nutzung erneuerbarer Energiequellen ausgerichtet bleiben.» Dies schreibt die Regierung im Bericht an den Grossen Rat.
Stromlücke überbrücken
Die verfügbaren Studien zeigten aber, dass kurz- und mittelfristig neue Stromproduktionskapazitäten geschaffen werden müssen, so der Staatsrat. Dies sei insbesondere angesichts der Möglichkeiten zur Umsetzung von Stromsparmassnahmen, zur Nutzung des Potenzials von erneuerbaren Energiequellen und angesichts des Alters der bestehenden Kernkraftwerke nötig.
«Folglich vertritt der Staatsrat die Meinung, dass der Bau neuer Grosskraftwerke nötig ist, um die Stromversorgungssicherheit während einer Übergangsphase gewährleisten zu können», heisst es im Bericht an den Grossen Rat weiter. Dies bedeute grundsätzlich den Bau eines neuen Kernkraftwerks, das gegebenenfalls durch neue Gaskombikraftwerke ergänzt wird.
Gleichzeitig verlangt der Staatsrat im Entwurf der Stellungnahme vom Bundesrat, dass er nach dem Vorbild der deutschen Bundesregierung die Möglichkeit prüft, im Rahmen des Baus eines Kernkraftwerkes eine Gebühr zu erheben, «um über zusätzliche Mittel zur Förderung des rationellen Energieverbrauchs und zur Nutzung erneuerbarer Energien zu verfügen».
Neben der eingehenden Prüfung der eingereichten Dossiers für neue Kernkraftwerke verlangt der Staatsrat vom Bund weitere Abklärungen. Diese betreffen namentlich den Bevölkerungsschutz im Fall eines Störfalls mit schwerem Kernschaden oder in Bezug auf die Erdbebengefahr. Auch solle ein Bau zwingend an die Bedingung geknüpft sein, dass «ein globales und kontrolliertes Abfallmanagement aufgestellt» wird.
Erste Reaktion
In einer Reaktion bezeichnet die SP Freiburg die Haltung des Staatsrates als «arrogant». Die Partei verlangt, dass wie in den Nachbarkantonen Bern und Waadt eine konsultative Volksabstimmung stattfindet. Im Bericht weist der Staatsrat darauf hin, dass auf Bundesebene das Stimmvolk das letzte Wort haben werde.