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Staatsrat legt Ausfahrt Friseneit auf Eis

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Nach der ersten Vernehmlassung hatte der Staatsrat neue Projekte in den kantonalen Richtplan aufgenommen – darunter auch die Autobahnausfahrt Friseneit bei Bösingen. Nun, nach einer weiteren, eingeschränkten Konsulta­tion und nach ersten Reaktionen verschiedener Bundesämter, hat er eben diesen Autobahnanschluss wieder aus dem Richtplan gekippt, wie er gestern bekannt gab.

«So bleibt eine Türe offen»

Den FN sagte Bau- und Raumplanungsdirektor Jean-François Steiert (SP), aus den Bundesämtern seien «sehr kategorische» Rückmeldungen gekommen, dass sie die Ausfahrt Friseneit im Genehmigungsverfahren des Bundes streichen würden. «Wir haben das Projekt darum lieber aus dem Richtplan genommen», sagt Steiert. «So bleibt eine Türe offen, dass wir es später mit einer besseren Argumentation wieder vorbringen können.» Würde Friseneit im Richtplan bleiben und im Genehmigungsverfahren herausgestrichen, würde dies das Projekt für eine lange Zeit blockieren. Auch das Projekt für die Verbindung zwischen den Skigebieten Moléson und Rathvel wurde aus dem Richtplan entfernt.

«Überrascht und enttäuscht»

Er sei «überrascht und auch enttäuscht» über den Entscheid, Friseneit aus dem Richtplan zu nehmen, sagt Oberamtmann und Präsident der Region Sense, Manfred Raemy den FN. Denn 2015 habe der Staatsrat den regionalen Richtplan des Sensebezirks genehmigt – inklusive Friseneit. «Da es sich um ein längerfristiges und vernetztes Projekt handelt, wäre es wichtig gewesen, Friseneit aufzunehmen.»

Der Sensebezirk ist noch von einer zweiten Änderung betroffen: Der Staatsrat hat das Windparkprojekt Schwyberg zurückgestuft. «Damit wird das Projekt gebremst», sagt Steiert. Auch dies habe der Staatsrat aufgrund der negativen Rückmeldungen aus den Bundesämtern veranlasst.

Der Staatsrat ist zudem dem Vorschlag des Freiburger Gemeindeverbands gefolgt, den öffentlichen Verkehr in weiteren Gebieten uneingeschränkt zu verdichten. Zudem hat er das Siedlungsgebiet – das ist jenes Gebiet, auf dem eine Erweiterung geprüft werden könnte – für 24 Gemeinden angepasst; dabei wurde aber die Gesamtfläche nicht erhöht.

Mehrere Gemeinden hatten gefordert, dass für die neuen Einzonungen die Geschossflächenziffer von mindestens 1,0 gesenkt oder gemäss der vorhandenen Situation der Fläche differenziert wird. Der Bund hielt aber fest, dass die Geschossflächenziffer eine zweckmässige Massnahme sei, um das Raumplanungsgesetz einzuhalten. Der Staatsrat hat darum die Geschossflächenziffer von mindestens 1,0 beibehalten. Die Geschossflächenziffer ist das Verhältnis der Summe aller Geschossflächen zur anrechenbaren Grundstücksfläche.

Der Grosse Rat nimmt den kantonalen Richtplan in seiner Septembersession zur Kenntnis. Danach verabschiedet der Staatsrat die endgültige Fassung und überreicht sie dem Bund, der sie überprüfen wird.

Mehr Informationen: www.fr.ch/raum2030

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