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Staatsrat legt Ideen zur Steuervorlage 17 dar

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Bis zur Ablehnung durch das Schweizer Stimmvolk im Februar dieses Jahres war von der Unternehmenssteuerreform III die Rede. Seither unternimmt der Bund einen neuen Anlauf zur Abschaffung des Spezialstatus für gewisse Firmen und nennt das Projekt nun Steuervorlage 17. Im September hat der Bund diese in die Vernehmlassung geschickt; diese dauert noch bis zum 6. Dezember. Der Kanton Freiburg will weiterhin im Wesentlichen an seiner Unter­nehmenssteuerreform festhalten, die er bereits Anfang Jahr bereithatte. Dies teilte die staatsrätliche Delegation für das Wirtschafts- und Finanzwesen am Montag an einem runden Tisch mit.

Dividenden höher besteuern

Eingeladen zu dieser Standortbestimmung waren Vertreter der politischen Parteien, der Arbeitgeber, Gewerkschaften, Gemeinden, Pfarreien und Kirchgemeinden, schreibt der Staatsrat in einem Communiqué. Auf Kantonsebene hat der Staatsrat bloss einige wenige Änderungen an seinem Projekt vorgenommen. So will er die Teilbesteuerung der Dividenden von 60 auf 70 Prozent erhöhen sowie eine geringere Senkung des Kapitalsteuersatzes vorsehen.

Wie bisher möchte der Staatsrat Begleitmassnahmen zur Steuerreform einführen, die vor allem einen Beitrag an die Berufsausbildung und ausserschulische Betreuungseinrichtungen vorsehen. Für diesen Arbeitgeberbeitrag soll neu die kantonale Gewinnsteuer und nicht mehr die Lohnsumme als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Diese Punkte waren denn auch jene, die am Montag am runden Tisch am meisten zu reden gaben.

Ungenügende Kompensation

Der Staatsrat informierte weiter, dass der Bund in seiner neuen Steuervorlage den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer auf 20,5 Prozent erhöhen will, um die Steuer­ausfälle in den Kantonen zu kompensieren. Der Kanton Freiburg verlangt hingegen eine Anhebung auf 21,2 Prozent. Davon will er wie geplant Geld an Gemeinden und Pfarreien weiterleiten.

Dies fordert auch die Konferenz der Finanzdirektoren der Westschweiz und des Tessins, wie diese in einer Mitteilung schreibt. Ausserdem müsse die Steuervorlage im Jahr 2019 in Kraft treten. Der Kanton Freiburg hat die Auswirkungen der Steuerreform ab dem Jahr 2020 in seinen Finanzplan aufgenommen.

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