Der Freiburger Staatsrat hat gemäss den Bestimmungen der Kantonsverfassung seinen Tätigkeitsbericht 2018 zuhanden des Grossen Rats veröffentlicht. Der erste Teil des Berichts behandelt die Tätigkeit des Staatsrats und legt den Stand der Arbeiten im Rahmen des Regierungsprogramms dar. Der zweite Teil zeigt die Tätigkeiten der Direktionen auf. Wie die Staatskanzlei mitteilt, ist der Bericht unter www.fr.ch/sr aufgeschaltet.
uh
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