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Staatsrat legt Totalrevision des Datenschutzgesetzes vor

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Die Rechte der Personen bei Datenbearbeitungen stärken und die Sicherheit verbessern, sind zwei Schwerpunkte des neuen Datenschutzgesetzes.

Das Freiburger Datenschutzgesetz hat eine Generalüberholung erfahren. Der Staatsrat hat den Entwurf für die Totalrevision jetzt unter Dach und Fach gebracht, wie er in einer Mitteilung schreibt:

Die kantonale Gesetzgebung wird an die neuen gesellschaftlichen und technologischen Voraussetzungen angepasst.

Der Revisionsentwurf habe zwei Schwerpunkte. Einerseits gehe es darum, die Rechte und Freiheiten der Personen angesichts der immer zahlreicheren und komplexeren Datenbearbeitungen zu stärken. Das Recht auf Zugang zu den eigenen Daten bleibe unverändert. Das Recht auf Einsprache ermögliche es, «unter bestimmten Voraussetzungen im Voraus die Bekanntgabe bestimmter Daten an Dritte zu verhindern». Das überarbeitete Gesetz werde zudem Transparenzpflichten enthalten: «Insbesondere, wenn ein öffentliches Organ bei einem Entscheidverfahren Algorithmen einsetzt oder Profiling-Aktivitäten durchführt.»

Meldepflicht soll kommen

Andererseits biete das revidierte Datenschutzgesetz neue Instrumente zur Verbesserung der Sicherheit der Infrastruktur und der Prozesse. Stellen, die Personendaten bearbeiten, werden bereits in den ersten Phasen der Konzeption einer neuen Datenbearbeitung technische und organisatorische Massnahmen vorsehen müssen, die den jeweiligen Risiken angemessen seien. Ausserdem werde eine Meldepflicht für Sicherheitsvorfälle eingeführt. Weiter werde in der Kantonsverwaltung ein Netzwerk von Ansprechpersonen für den Datenschutz geschaffen.

Im Rahmen der Datenschutzrevision soll die kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation neue Rechte erhalten. Der Kanton sieht vor, dass diese Behörde verbindliche Entscheide treffen darf gegenüber Organen, welche die Vorschriften des Gesetzes nicht einhalten.

Der Grosse Rat wird diese Gesetzesrevision voraussichtlich im Herbst behandeln.

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