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Staatsrat lehnt tiefere Handänderungssteuern beim Immobilienkauf ab

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Der Freiburger Staatsrat lehnt eine Motion ab, die für Immobilienkäufe bis 1,5 Millionen Franken die Handänderungssteuer senken möchte.

Wer im Kanton Freiburg eine Immobilie erwerben will, muss in den meisten Gemeinden mit einer Handänderungssteuer von 3 Prozent vom Verkaufspreis rechnen.  Nur in sieben Gemeinden ist der Ansatz leicht tiefer.

Um den Kauf einer Immobilie zu erleichtern, verlangten die beiden Grossräte Romain Collaud ( FDP, Massonnens) und Bertrand Morel (Die Mitte, Lentigny) in einer Motion, ein steuerliches Vorzugssystem einzuführen. Für den Ersterwerb von selbst bewohnten Immobilien im Kanton Freiburg soll ein Steuerfreibetrag von 500 000 Franken für Immobilienkäufe bis zu einer Million Franken und ein Steuerfreibetrag von 250 000 Franken für Immobilienkäufe bis zu 1,5 Millionen Franken eingeführt werden. Für Immobilien über 1,5 Millionen Franken bliebe die Handänderungssteuer unverändert.

Steuereinbussen von 10 Millionen Franken

In seiner Antwort weist der Staatsrat darauf hin, dass die Wohneigentumsquote im Kanton Freiburg mit 43,3 Prozent im Jahr 2019 über dem gesamtschweizerischen Durchschnitt von 36,4 Prozent liege. Die Handänderungssteuer habe also den Immobilienerwerb im Kanton nicht wesentlich behindert oder gebremst. Die von den Motionären vorgeschlagenen Massnahmen würden sich aber erheblich auf die Finanzen von Kanton und Gemeinden auswirken. Laut Schätzungen hätten Kanton und Gemeinden mit jährlichen Steuereinbussen von je 5 Millionen Franken zu rechnen.

Nach Ansicht des Staatsrats hat die Motion noch eine Reihe weiterer Nachteile. Generell sollte eine kohärente und für den Kanton vorteilhafte Steuerpolitik grundsätzlich zwei Ziele verfolgen: Die im Kanton ansässige Bevölkerung, also die Freiburger Steuerpflichtigen, zu begünstigen und Wohlhabende dazu zu bewegen, sich im Kanton niederzulassen.

Die Motion entspreche dieser Zielsetzung aber nur teilweise. Sie erleichtere zwar Freiburgern mit begrenzten Mitteln den Kauf von Wohneigentum, ebenso Ausländern oder in anderen Kantonen wohnhaften Personen. Allerdings nicht den Wohlhabenderen, die eine luxuriösere Immobilie im Wert von über 1,5 Millionen Franken erwerben wollten. Die Motion begünstige also in erster Linie weniger wohlhabende Personen, die sich im Kanton niederlassen wollten. Damit setze sie ein «falsches Signal», was nicht unbedingt im Interesse des Kantons liege. 

Freiburger würden benachteiligt

Darüber hinaus könne es zu einer «eklatanten» Ungleichbehandlung zum Nachteil der steuerpflichtigen Freiburger kommen, wie der Staatsrat in einem Beispiel aufführt: Da nur der erste Wohnungskauf im Kanton von den tieferen Steuersätzen betroffen wäre, würde eine Freiburger Familie, die schon eine kleine Wohnung besitzt und nun beispielsweise wegen Familienzuwachs eine grössere kaufen wolle, nicht profitieren. Eine Familie mit derselben Ausgangslage, die in einer Eigentumswohnung im Kanton Waadt zu Hause ist, käme hingegen in den Genuss des Steuervorteils, wenn sie im Kanton Freiburg eine grössere Wohnung kaufen würde.  

Durch das von den Motionären vorgeschlagene Stufensystem sei auch die Steuergerechtigkeit nicht gegeben, findet der Staatsrat. Darüber hinaus hätten Erfahrungen in den Kantonen Neuenburg, Jura und Bern, die schon Steuerfreibeträge für Immobilienkäufe kennen, klar gezeigt: Administrative Komplikationen sowie Vollzugs- und Kontrollschwierigkeiten würden den Arbeitsumfang und letztlich auch die Kosten für den Kanton erhöhen.  Der Kanton müsste also für weniger Einnahmen mehr Ressourcen einsetzen. Aus diesen Gründen beantragt der Staatsrat, die Motion abzulehnen.

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