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Staatsrat lehnt tiefere Handänderungssteuer für Unternehmen ab

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Nachdem der Staatsrat sich bereits geweigert hatte, die Handänderungskosten für natürliche Personen zu senken, lehnt er dies nun auch für Unternehmen ab. 

Die beiden Grossräte Romand Collaud (FDP, Massonnens) und Nadine Gobet (FDP, Bulle) verlangten in einer Motion eine tiefere Handänderungssteuer für Unternehmen bei Neubauten in Stockwerkeigentum auf Gewerbeparzellen. Die Steuer sollte neu nur noch auf den Landanteil erhoben werden und nicht wie bisher auf dem Gesamtpreis für das Land und das fertige Bauwerk.

In den allermeisten Gemeinden im Kanton liegt die Handänderungssteuer bei drei Prozent. Die Motionärin und der Motionär sind der Meinung, dass die Handänderungssteuer ein erheblicher Kostenfaktor sei für Unternehmen, die sich im Kanton Freiburg ansiedeln und entwickeln wollen. Überdies kennen bereits die Nachbarkantone Bern und Waadt diesbezüglich eine steuerliche Vorzugsbehandlung. Mit Hinweis auf den interkantonalen Wettbewerb möchten die beiden Grossratsmitglieder deshalb durch eine entsprechende Gesetzesänderung das Wirtschaftswachstum fördern und die Ansiedlung neuer Unternehmen im Kanton Freiburg erleichtern. 

Unterschiedliche Handänderungssteuer diskriminiert 

In seiner Antwort teilt der Staatsrat zwar die Auffassung, dass die Ansiedlung neuer Unternehmen im Kanton gefördert und unterstützt werden muss. Aus verschiedenen Gründen lehnt der Staatsrat die Motion aber trotzdem ab.

So mache die Motion ohne triftigen Grund eine Unterscheidung zwischen gewerblichen und privaten Grundstücken. Damit diskriminiert sie laut Staatsrat eine breite Bevölkerungsschicht. Die vorgeschlagene Massnahme schaffe ein Steuerschlupfloch für bestimmte Unternehmen. Sie sei nur auf die Unternehmen ausgerichtet, die Stockwerkeigentum in einem Neubau erwerben. Dies führe zu einer Diskriminierung zwischen den Unternehmen und schaffe eine Reihe von Ungleichbehandlungen, die nicht zu rechtfertigen seien.

Es sei fraglich, ob die in der Motion vorgeschlagenen Massnahmen mit dem Grundsatz der Wettbewerbsneutralität oder der Gleichbehandlung der Gewerbegenossen vereinbar sei. Nach diesem Grundsatz sind Massnahmen verboten, welche den Wettbewerb unter direkten Konkurrenten verzerren. Folgt man der Motion, so müssen beispielsweise zwei an sich identische Unternehmen unterschiedlich hohe Steuern bezahlen, je nachdem, ob sie Stockwerkeigentum in einem Neubau oder in einem bestehenden Gebäude erwerben.

Gegen den gesunden Menschenverstand

Mit der Begünstigung von Neubauten gegenüber bestehenden Bauten laufe die Motion sogar dem gesunden Menschenverstand zuwider, wie der Staatsrat ausführt: «Im Rahmen einer harmonischen und nachhaltigen Urbanisierungspolitik wäre es besser, zunächst bestehende und leer stehende Gewerbeflächen zu promoten.»

Der Staatsrat weist zudem darauf hin, dass die Motionäre falschliegen, wenn sie behaupten, die Kantone Bern und Waadt hätten diesbezüglich gegenüber Freiburg klar unternehmerfreundlichere Regelungen. 

Im Übrigen, so der Staatsrat, scheint die Handänderungssteuer den Immobilienerwerb und insbesondere die Ansiedlung neuer Unternehmen im Kanton bis jetzt nicht wesentlich behindert oder gebremst zu haben. Dass sich Unternehmen im Kanton niederlassen, hängt von anderen Rahmenbedingungen ab als der Höhe der Handänderungssteuer. Damit erreicht die Motion ihr erklärtes Ziel nicht.

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