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Staatsrat lockert die Regeln für Erdwärme

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Heizen mit Erdwärmesonden ist eine nachhaltige und umweltfreundliche Alternative zu Heizöl. Doch es gibt ein Problem: Die Bohrungen für diese Sonden können das Trinkwasser verschmutzen. Um dieses Risiko zu minimieren hat der Kanton 2015 eine Karte veröffentlicht. Dort sind jene Gebiete markiert, in denen Erdsondenbohrungen erlaubt sind – und jene, in denen sie wegen Trinkwasserschutzmassnahmen nicht zulässig sind (siehe Kasten). In der Folge wurden immer weniger Bohrungen bewilligt. Und das sorgte für Aufregung. Zehn Grossrätinnen und Grossräte erteilten daraufhin dem Staatsrat den Auftrag, die Karte zu überprüfen und die Bewilligungsbedingungen unter die Lupe zu nehmen; 29 weitere unterschrieben das Anliegen (die FN berichteten).

Zonen angepasst

Der Staatsrat beauftragte daraufhin eine Arbeitsgruppe mit der Überprüfung der Karte. Diese ist nun abgeschlossen – und der Staatsrat lenkt zumindest teilweise ein. Er lockert die Kriterien für die Zulassung von Erdwärmesonden, wie er in einer Mitteilung schreibt. Zehn Gemeinden profitieren von der Anpassung: Bösingen, Düdingen, St. Ursen und Tafers im Sensebezirk, Fräschels, Kerzers und Kleinbösingen im Seebezirk sowie Marly, Broc, Bulle und La Roche im französischsprachigen Kantonsteil. Neu sind dort Bohrungen unter bestimmten Bedingungen in gewissen Siedlungsgebieten möglich, wo sie vorher verboten waren.

Die Erleichterung betreffe alle urbanen Gebiete, in denen sie umsetzbar war, präzisiert Christophe Joerin, Vorsteher des kantonalen Amtes für Umwelt, auf Anfrage der FN. Der Grundwasserschutz sei trotz der Lockerung weiterhin gewährleistet. Denn die Regelung wurde dort gelockert, wo das Grundwasser sowieso nicht als Trinkwasser genutzt werden könne. Dies, weil eine Nutzung aus verkehrs- oder besiedlungstechnischen Gründen nicht möglich sei oder weil die chemische oder biologische Qualität des Grundwassers nicht gut genug sei.

Mit der neuen Regelung seien Erdsonden nun nicht mehr wie bisher auf 20 Prozent der Bauzonenfläche des Kantons ver­boten, sondern nur noch auf 16 Prozent. Der Staatsrat will mit dem Entscheid «einheimische und erneuerbare Energien» fördern und gleichzeitig das Grundwasservorkommen nachhaltig schützen, wie er schreibt. Die zuständigen Bundesämter hätten die Anpassungen gutgeheissen.

Zufriedene Grossrätin

Susanne Aebischer (CVP, Kerzers) ist Teil der Gruppe von Grossrätinnen und Grossräten, die den Auftrag im Jahr 2016 an den Staatsrat überwiesen hatte. Sie ist zufrieden mit dem Schritt des Staatsrats. «Der Staatsrat hat eine vertiefte Risikoanalyse gemacht. Die Karte zeigt nun in den betroffenen Gemeinden ein präziseres Bild.» Die Gruppe hatte unter anderem verlangt, dass für Verbote eine Analyse der lokalen Begebenheiten erstellt werden müsse. Der Entscheid sei auch ein wichtiger Schritt in Bezug auf alternative Energien. «Wir sollten das Zusammenspiel der verschiedenen Technologien so gut wie möglich nutzen können, ohne dass wir dabei der Umwelt schaden und neue Probleme schaffen.» Das sei mit der neuen Regelung möglich.

Der Entscheid des Staatsrats gehe in die richtige Richtung, schreibt auch Groupe E auf Anfrage. Das Energieunternehmen verbaut pro Jahr rund hundert Erdwärmesonden – und hat in den letzten Jahren den Rückgang aufgrund der strengeren Regelung gespürt. Vor fünf Jahren seien es nämlich rund ein Drittel mehr gewesen. Die jetzige Regelung biete Flexibilität innerhalb des rechtlichen Rahmens, der nötig sei, um den Gewässerschutz zu garantieren.

Zufrieden zeigt sich auch der für Energie zuständige Taferser Gemeinderat Markus Mauron (CVP): «Das ist für unsere Gemeinde sehr positiv. Alles, was in Richtung erneuerbare und weg von fossilen Energien geht, ist eine gute Sache.» Tafers plane zwar ein Fernwärmenetz, doch darauf habe die Änderung in Bezug auf die Erdwärmesonden keinen Einfluss. «Besonders für Private bleibt Erdwärme interessant.»

Zahlen und Fakten

In 72 Prozent der Bauzonen erlaubt

Im Kanton Freiburg waren 2014 rund 15 000 Heizan­lagen mit Erdwärmesonden im Einsatz, wie es beim Amt für Umwelt heisst. Mit der neuen Regelung sind die Sonden auf rund 72 Prozent der Bauzonenflächen des Kantons zulässig, auf 16 Prozent sind sie verboten und auf zwölf Prozent ist eine Anfrage nötig. Verboten sind sie im Schutzbereich von Quellen oder von Grundwasservorkommen für die Trinkwasserentnahme – ausser das Grundwasser kann nicht für Trinkwasser genutzt werden, dann braucht es eine Anfrage (siehe Haupttext).

nas

 

 

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