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Staatsrat nennt Höhe der Staatsbeiträge für die Fusion der Gemeinden um Murten

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Der Staatsrat hat das Gesetz über die Fusion der Kerngemeinde Murten mit den umliegenden Gemeinden Courlevon, Jeuss, Salvenach und Lurtigen dem Grossen Rat vorgelegt. Darin wird das vorgesehene Datum des Zusammengehens am 1. Januar 2016 bestätigt. Mit der Fusion wird auch die Zahl der Gemeinden im Seebezirk im Gesetz über die Verwaltungsbezirke von 25 auf 21 gesenkt.

In seiner Botschaft listet die Kantonsregierung die konkreten Beiträge an die beteiligten Fusionsgemeinden auf. Das einschlägige Gesetz sieht die Auszahlung von Subventionen an fusionierende Gemeinden entsprechend Faktoren wie der Bevölkerungszahl und der Anzahl der betreffenden Gemeinden vor. Die Gemeinde Courlevon erhält laut dem Staatsrat unter dem Strich einen Beitrag von rund 80 500 Franken, nach Jeuss gehen 109 000 Franken, Salvenach bekommt rund 126 000 Franken und Lurtigens Fusionsbeteiligung wird mit 48 000 Franken entgolten, wie der Staatsrat vorrechnet.

Ab dem 1. Januar 2017 werden damit laut dem Staatsrat voraussichtlich 363 500 Franken ausbezahlt. Die an einer ersten Fusionsrunde beteiligten Gemeinden Murten und Büchslen erhielten bereits eine Zahlung von 1,2 Millionen Franken und bekommen laut dem Staatsrat keine weiteren Finanzhilfen.

«Nur ein Zwischenschritt»

Seit 2011 läuft der Prozess, der in die Fusion der heute noch fünf Gemeinden führt. Im Sommer 2014 wurde eine Fusionsvereinbarung unterzeichnet, die dann im November von den Stimmberechtigten der Gemeinden an der Urne gutgeheissen wurde. Davor hatte der Oberamtmann sein Konzept für mögliche Fusionen rund um Murten vorgestellt. Der Staatsrat betont in seiner Botschaft, dass der laufende Vereinigungsprozess im Sinne dieses Konzepts sei. Allerdings sind noch weitere Gemeinden–Gurwolf, Greng, Merlach, Galmiz und Muntelier–Teil des Fusionsplanes. Damit sei die laufende Fusion lediglich als Zwischenschritt zu verstehen, führt der Staatsrat aus. fca

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