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Staatsrat passt Verfahren für Einbürgerungen an

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Der Staatsrat will einige Anpassungen am Einbürgerungsverfahren im Kanton Freiburg vornehmen. Dies aufgrund von Empfehlungen der Kommission für die Integration der Migrantinnen und Migranten und für Rassismusprävention. Das haben Staatsrat und Kommission gestern mitgeteilt. Als erste Konsequenz aus den Empfehlungen der Kommission will der Staatsrat die Zahl der Anhörungen von Einbürgerungswilligen verkleinern. Im Moment gebe es drei Anhörungen, die alle ein ähnliches Ziel verfolgten.

Die ins Auge gefasste Reduktion liegt auch in der Zunahme der Einbürgerungsgesuche begründet: Waren es im Jahr 2013 noch 1110 Dossiers, stieg die Zahl 2014 auf 1597 an. Der Staatsrat will weitere Vereinfachungen im Verfahren prüfen.

Auf Empfehlung der Kommission will der Staatsrat Vorbereitungskurse für die Einbürgerung wieder einführen. Diese hatte er aufgrund fehlender Ressourcen vor einigen Jahren abgeschafft.

Ebenfalls sollen Menschen, die in einem erleichterten Verfahren eingebürgert wurden–hierfür ist der Bund zuständig–, auch zu den Einbürgerungsfeiern eingeladen werden. Diese waren bis anhin nur für im ordentlichen Verfahren Eingebürgerte.

Tagung zum Jubiläum

Mit diesen geplanten Anpassungen beantwortet der Staatsrat auch zwei Anfragen von Grossräten: Erika Schnyder (SP, Villars-sur-Glâne) und Giovanna Garghentini Python (SP, Freiburg) hatten die vielen Anhörungen kritisiert. Der Staatsrat hält dazu zusätzlich fest, dass das Gesetz zum Freiburger Bürgerrecht nächstens überarbeitet werden müsse. Die Grossräte Gabriel Kolly (SVP, Corbières) und Roger Schuwey (SVP, Im Fang) hatten Fragen zu erleichterten Einbürgerungsverfahren gestellt.

Die Integrationskommission feiert heute ihr zehnjähriges Bestehen mit einer Tagung in Villars-sur-Glâne unter dem Titel: «Einbürgerung: Einblicke und Ausblicke». Neben Behörden kommen am Anlass auch kürzlich Eingebürgerte zu Wort. mir

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