Wer bei der Pensionskasse des Staatspersonals versichert ist, muss sich laut Staatsrat keine Sorgen machen. Trotz der Rücktrittswelle der Personalvertreterinnen und -vertreter aus dem Verwaltungsrat laufe der Kassenbetrieb normal.
Anfang Oktober sind alle Arbeitnehmendenvertreterinnen und -vertreter aus dem Verwaltungsrat der Pensionskasse des Staatspersonals (PKSPF) zurückgetreten. Dennoch versichert der Staatsrat: «Die PKSPF setzt ihre Tätigkeit fort, und die Renten werden wie gewohnt weiter ausgezahlt.»
Die Geschehnisse hätten keinen Einfluss auf die Auszahlung der Renten und Leistungen an die Versicherten, teilt der Staatsrat mit. Obwohl es durch die Rücktritte zu einem Ungleichgewicht im Entscheidungsgremium der Vorsorgeeinrichtung gekommen sei, gehe der Betrieb der Kasse normal weiter.
Rücktritt aus Protest
Die Personalvertretung hat ihre Funktion als Reaktion auf einen Beschluss des Grossen Rats abgegeben (die FN berichteten). Dieser hatte im September entschieden, dass das Personal in Zukunft seine Vertretung im Verwaltungsrat der Kasse wählen sollte. Bis anhin hatten die Personalverbände Fede, VPOD und die Vereinigung des höheren Kaders sie mandatiert (die FN berichteten).
Für den Staatsrat ist klar: Trotz neuem Wahlmodus seien die Personalverbände nicht von den Entscheidungsgremien der Pensionskasse ausgeschlossen. Sie können ihre Kandidierenden nach den beschlossenen Modalitäten dem Grossen Rats zur Wahl vorschlagen.
Wahl im neuen Modus
Mittlerweile ist auch klar, wie die Wahl der neuen Personalvertretung ablaufen wird. Der Verwaltungsrat der Kasse organisiert die Wahl. Das Verfahren sieht einen Aufruf zur Kandidatur und die Wahl der neuen Vertretung des Personals auf elektronischem Weg vor. «Die Staatsangestellten können so direkt und demokratisch ihre Vertreterinnen und Vertreter unter angestellten oder externen Personen, insbesondere Fachleuten aus der beruflichen Vorsorge, wählen», schreibt der Staatsrat. Er ermuntert explizit auch Mitglieder der Personalverbände, sich zur Wahl zu stellen.
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