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Staatsrat schlägt automatisches Nachzählen bei knappen Abstimmungen vor

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Wenn bei Abstimmungen und Wahlen im Majorzverfahren die Differenz weniger als 0,3 Prozent beträgt, wird in Zukunft automatisch nachgezählt. Dies hat der Staatsrat in einem Gesetzesentwurf festgehalten.

138 Stimmen Unterschied entschieden am 10. November 2019 darüber, dass Johanna Gapany (FDP) anstelle von Beat Vonlanthen (damals CVP) für Freiburg in den Ständerat einziehen konnte. Zudem wurden 2300 Stimmen für ungültig erklärt – die meisten wohl deshalb, weil Wählerinnen und Wähler die zwei Stimmzettel ihrer bevorzugten Kandidaten einlegten statt nur einen Stimmzettel mit zwei Namen.

Die unterlegene CVP erwägte damals kurz einen Rekurs, entschied sich dann aber dagegen. Damit solche Diskussionen in Zukunft gar nicht mehr aufkommen, hat der Staatsrat nun einen Gesetzesentwurf präsentiert, der zwei Motionen aus dem Grossen Rat Rechnung trägt. 

Schwellenwert 0,3 Prozent

So soll in Zukunft bei allen kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen im Majorzverfahren eine automatische Nachzählung erfolgen, wenn die Differenz weniger als 0,3 Prozent beträgt. Bisher war bei knappen Resultaten nur eine Neuauszählung möglich, wenn der Verdacht auf Unregelmässigkeiten bestand. 

Der Gesetzesentwurf legt nun nicht nur die zuständigen Behörden fest, die solche Nachzählungen anordnen könnten. Er bestimmt auch, dass, wenn die Nachzählung ein abweichendes, aber nach wie vor knappes Resultat ergibt, das Ergebnis der Nachzählung gilt.

Wählerwillen gilt

Auch das Problem mit den ungültigen Wahlbulletins soll in Zukunft so nicht mehr vorkommen. Neu sollen alle Wahlzettel als gültig angesehen werden, die den Willen der Wählerinnen und Wähler klar zum Ausdruck bringen. Eine neue Lösung soll einerseits den Wahl- und Auszählungsvorgang nicht unnötig verkomplizieren, andrerseits weiterhin die bisherigen statistischen Angaben ermöglichen. Für die Mitglieder der Wahlbüros brauche es deshalb in diesen besonderen Situationen ein neues Auszählungsverfahren, so der Staatsrat. Er verzichtet aber darauf, die Abstimmungsstatistiken im Gesetz vorzusehen.

Der Staatsrat verzichtet auch auf eine gesetzlichen Grundlage für das elektronische Abstimmen, solange sich noch keine technische Lösung abzeichnet. Dafür ist neu ein Wahlregister ausländischer Personen auf Gemeindeebene vorgesehen.

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