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Staatsrat schlägt Pauschalbeiträge zur Schaffung von Betreuungsplätzen vor

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Autor: URS HAENNI

Zehn Grossräte haben im Oktober dem Staatsrat einen Auftrag erteilt, in dem sie eine «Anstossfinanzierung zur Schaffung von Plätzen in der ausserschulischen Betreuung» forderten. Sie verweisen auf die Kantonsverfassung, wonach es der Kanton durch geeignete Rahmenbedingungen ermöglichen soll, Arbeits- und Familienleben in Einklang zu bringen.

Auch erwähnen die Grossräte, dass durch die Einführung des zweiten Kindergartenjahres das Bedürfnis zusätzlich gestiegen ist. Sie fordern deshalb eine Pauschale von 3000 Franken für neue Betreuungsplätze zwischen Schulbeginn 2009 und 2013. Die Gemeinden haben bis 2013 Zeit, das zweite Kindergartenjahr einzuführen.

Schon ab vier Jahren

Der Staatsrat teilt die Einschätzung der Grossräte, wonach ein erweitertes Bedürfnis nach Tagesschulen herrscht. Es gebe eine Veränderung der Altersstruktur jener Kinder, die ausserschulisch betreut werden. Statt im Alter von sechs bis zwölf Jahren bestehe die Nachfrage künftig ab vier Jahren.

Für Tagesschulen sind aber nach wie vor die Gemeinden zuständig, erinnert der Staatsrat in seiner Antwort. Deshalb schlägt er im Sinne der Grossräte eine einmalige zeitlich begrenzte Pauschalunterstützung für die Startphase von solchen Einrichtungen vor. Dies auch im Sinne eines möglichst einfachen Systems. Er verweist auch auf die Subventionen des Bundes für Krippenplätze wie Tagesbetreuungseinrichtungen.

Aus diesem Grund schlägt der Staatsrat dem in dieser Woche tagenden Grossen Rat einen Startbeitrag von 3000 Franken für jeden während der Schuljahre 2011/12 und 2013/14 neu geschaffenen Vollzeitbetreuungsplatz vor. Er lehnt es aber ab, die von 2009 bis zum Schuljahresbeginn 2011 geschaffenen Betreuungsplätze rückwirkend zu subventionieren. Sollte der Grosse Rat die Pauschalbeiträge rückwirkend auszahlen wollen, schlägt der Staatsrat eine Ablehnung dieses Auftrags vor.

Im Gesetzesentwurf erwähnt

Die Antwort des Staatsrates floss bereits in den Gesetzesentwurf über die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen ein, der dem Grossen Rat am Donnerstag vorgelegt wird. Er rechnet mit 80 bis 150 jährlich zu schaffender «vollzeitlicher» Betreuungsplätze, also eine jährliche Investition von 240000 bis 450000 Franken. Um diese Kosten decken zu können, ist die Eröffnung eines Fonds in der Höhe von einer Million Franken vorgesehen.

Zudem sieht der Gesetzesentwurf einen Fonds zur Förderung von neuen Krippenplätzen vor. Gemäss diesem wird jeder neu geschaffene Krippenplatz zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 31. Dezember 2015 mit 5000 Franken unterstützt.

2620 Unterschriftenkarten wurden gestern beim Büro des Grossen Rates eingereicht.Bild Corinne Aeberhard

Nachbesserung: Der Kanton soll es richten

Der kantonale Anteil an den Kosten der Kinderbetreuung soll nach dem Willen einer Allianz aus Betreuungseinrichtungen, Elternorganisationen und Gewerkschaften 30 Prozent betragen. Das vorgelegte Gesetz sieht einen Anteil von 10 Prozent vor, den Rest übernehmen Gemeinden und Eltern. Heute bezahlt der Kanton gar nichts an diese Kosten. Gestern haben die Organisationen 2620 Unterschriften in Form einer Postkartenpetition dem Büro des Grossen Rates vorgelegt. Sie hatten im April mit der Aktion begonnen.

Das Ziel sei, allen Eltern den Zugang zu Betreuungseinrichtungen zu ermöglichen, deren Kosten gering zu halten und die Bedingungen zu vereinheitlichen. Das würde auch bedeuten, dass der Kanton ein grösseres Gewicht gegenüber den Gemeinden bekäme. So sei es heute so, dass die Gemeinden sich nach Gutdünken in der Kinderbetreuung engagieren. Ein grosser Teil der Anstrengungen bleibt an den Eltern hängen. In einzelnen Gemeinden kann es bis zu zwei Jahre dauern, bis man einen Platz gefunden hat.

Erschwerend kommt hinzu, dass Kinder nur in ihrer Wohngemeinde in Krippen aufgenommen werden. Eine Murtnerin, die in Freiburg arbeitet, kann ihr Kind nur in Murten betreuen lassen. «Wir fordern eine Gleichbehandlung aller Eltern», erklärte Annette Wicht vom Krippenverband. Schliesslich wünschen sich die Petitionäre eine stärkere Beteiligung der Wirtschaft an den Kosten.

Freiburg habe eine vergleichsweise schlechte Abdeckung, rechnen die Petitionäre vor. Auch wenn das neue Gesetz eine Anhebung der Zahl der Betreuungsplätze von heute 1200 auf über 1500 vorsehe, liege die Zielmenge noch immer unter derjenigen beispielsweise in Neuenburg. Die Petitionäre rechnen mit Mehrkosten von 15 Millionen Franken.fca

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