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Staatsrat schliesst eine Überarbeitung der Windenergieplanung nicht aus

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Warum befindet sich der Windenergiestandort Murten-Salvenach nicht mehr im kantonalen Richtplan? Das wollten zwei Grossrätinnen vom Staatsrat wissen. Dieser beruft sich nun auf neue Daten und schliesst eine erneute Prüfung des Standorts nicht aus.

In ihrer Anfrage wollten die beiden Grossrätinnen Solange Berset (SP, Belfaux) und Antoinette de Weck (FDP, Freiburg) vom Staatsrat wissen, warum Murten-Salvenach im kantonalen Richtplan nicht als Windenergiestandort aufgeführt ist. «Im Bericht zur Studie für die Definition der Windenergiestandorte vom Juni 2017, die dem Thema Windenergie des kantonalen Richtplans zugrunde liegt, wird der Standort Salvenach in Bezug auf die Machbarkeit als zweitbester Standort gleich nach dem Standort Gibloux klassiert», schreiben die Grossrätinnen. Dieser Standort erstrecke sich über Salvenach, Jeuss, Lurtigen, Ulmiz, den Staatswald Galm und Murten.

Nun schreibt der Staatsrat in seiner Antwort, dass der Standort Murten-Salvenach damals unter Berücksichtigung aller Kriterien insgesamt eine gute Bewertung aufgewiesen habe und zu den besten Standorten gehörte. Jedoch habe er beim Produktionspotenzial sehr schlecht abgeschnitten, weshalb er ausgeschlossen wurde. Die Resultate seien anschliessend mit den Werten des Windatlas Schweiz verglichen worden, die das Bundesamt für Energie (BFE) veröffentlicht hatte. Letztendlich seien durchweg die niedrigeren Windwerte berücksichtigt worden.

Neue Daten

Im Jahr 2020 sei der Windatlas Schweiz revidiert worden. Er habe nun für die Region Murten-Salvenach ein «hohes Windenergiepotenzial» angezeigt, was bei der Vorgängerversion nicht der Fall gewesen sei. Doch der Windatlas enthalte den Hinweis, dass die darin aufgeführten Werte nicht präzise und zuverlässig genug seien. Eine Windmessung müsse zwingend vor Ort durchgeführt werden. In Anbetracht dieser Entwicklung und der Verfügbarkeit allfälliger neuer Daten sei es nicht ausgeschlossen, dass der eine oder andere Standort bei der Überarbeitung der Windenergieplanung erneut geprüft werde.

Der methodische Ansatz für die Windenergieplanung könne als konservativ bezeichnet werden, so der Staatsrat weiter. Im kantonalen Richtplan werde jedoch darauf hingewiesen, dass für jedes der gewählten, potenziell geeigneten Gebiete eine Langzeit-Windmessung vor Ort vorgenommen werden müsse, um die Planungswerte zu bestätigen. Zudem prüfe die Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion (VWBD) die Möglichkeit, ein unabhängiges Gutachten in Auftrag zu geben. Dieses soll klären, ob die Prozesse und Kriterien in der Studie, die der Wahl der möglichen Windenergiestandorte im Kanton zugrunde liegt, korrekt berücksichtigt wurden. Je nach Ergebnis dieses Gutachtens müsse geprüft werden, wie weit die Studie überarbeitet werden müsse. Im Kanton sei zurzeit jedoch kein Projekt für den Bau eines Windparks in Gang, so der Staatsrat.

 

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