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Staatsrat setzt auf E-Government statt auf längere Öffnungszeiten

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Vielen Bürgern ist es nur schwer möglich, während den Bürozeiten zu staatlichen Stellen wie etwa Betreibungsämtern zu gelangen, um im persönlichen Kontakt gewisse Dinge zu regeln. Wer dazu noch viele Kilometer von seinem Wohnort aus fahren muss, bleibe häufig einen halben Tag von der Arbeit weg, nur um ein Papier entgegenzunehmen oder eine Aussage zu machen, was oft nur Minuten daure, schrieb Grossrat Denis Grandjean (CVP, Le Crêt) in einer Anfrage an den Staatsrat.

Gemeinden als Beispiel

Er wollte deshalb wissen, ob gewisse Dienststellen mit vielen Kontakten zu Bürgern nicht wie einige Gemeindebüros beispielsweise einmal die Woche bis 20 Uhr öffnen können. Dies würde Dienststellen effizienter machen, und Arbeitende müssten deswegen nicht extra freinehmen.

Kein Geld

In seiner Antwort schreibt der Staatsrat, er sei sich der Bedeutung des Themas bewusst. Der Zugang zu den Leistungen des Staates müsse den Bürgern unabhängig von ihren Lebensumständen möglich sein. Einige Dienststellen hätten denn auch in dieser Beziehung viel Flexibilität gezeigt.

Der Staatsrat ist aber der Meinung, dass die in der Anfrage vorgeschlagene Lösung nur schwer flächendeckend umgesetzt werden könne. Dazu brauche es viel Personal in einer Zeit, in welcher der Staat nur eine begrenzte Zunahme der Stellen erlaube. Dazu seien solche Versuche in den Kantonen Waadt und Jura wenig erfolgreich gewesen. Dennoch habe der Staatsrat die Konferenz der Generalsekretäre beauftragt, längere Öffnungszeiten bei gewissen Dienststellen zu prüfen.

24-Stunden-Internet

Wie er schreibt, habe sich der Staatsrat aber für die Legislatur 2012 bis 2016 zum Ziel gesetzt, das E-Government zu entwickeln. Dieses ergänze den physischen Kontakt an den Schaltern und sei 24 Stunden am Tag und sieben Tage pro Woche zugänglich. Die E-Government-Strategie nehme langsam Gestalt an, so der Staatsrat weiter.Beispielsweise könnten heute bereits Steuererklärungen, Zivilstandsurkunden, Betreibungs- und Strafregisterauszüge elektronisch ausgefüllt oder bestellt werden. Geplant seien weiter etwa elektronische Baubewilligungsgesuche, Handelsregisterauszüge, Lehrverträge oder das Abstimmen über Internet. uh

 

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