Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Staatsrat sieht keinen Zielkonflikt bei den diversen Tätigkeiten von Groupe E

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Groupe E hat einen gesetzlichen Auftrag zur Stromversorgung, tritt aber mit zahlreichen anderen Tätigkeiten auch in Konkurrenz zu privaten Anbietern. Was im Grossen Rat auf Kritik stösst, ist für den Staatsrat eine legitime Reaktion auf die Marktrealität.

Mitarbeitende von Groupe E sind letztes Jahr vom Bundesamt für Energie gebüsst worden, weil sie auf der Stromrechnung Kunden animiert hatten, den Online-Shop des Unternehmens für Einkäufe zu nutzen (siehe Kasten).

Dieser Fall hatte die beiden Grossräte Bruno Boschung (Die Mitte, Wünnewil) und Jean-Daniel Chardonnens (SVP, Fétigny) dazu bewogen, in einer Anfrage an den Staatsrat grundsätzliche Fragen aufzuwerfen, wie der Staatsrat die Situation beurteilt, dass Firmen im Mehrheitsbesitz der öffentlichen Hand zunehmend zu Konkurrenten von rein privaten Unternehmen würden. Sie schrieben in ihrer Anfrage von einer «schleichenden Verstaatlichung von privaten Wirtschaftssektoren».

Die beiden Grossräte erwähnten als Beispiel die beiden Unternehmen Groupe E und Gruyère Energie SA. Sie äusserten die Sorge, dass Energieversorger im Mehrheitsbesitz des Staats, wenn sie Tätigkeiten ausserhalb ihres Kerngebiets anbieten, im schlimmsten Fall KMU vom Markt verdrängen.

Reaktion auf Marktliberalisierung

In seiner Antwort schreibt der Staatsrat, dass angesichts der Entwicklung des Strommarkts und der Kundennachfrage eine strikte Trennung der «klassischen» Tätigkeit der Groupe E von neueren Leistungen nicht der Marktrealität entspreche: «Es ist im Interesse des Staats, über starke Unternehmen zu verfügen, die im Wettbewerb mit dem Markt stehen und zur wirtschaftlichen Entwicklung des Kantons beitragen.»

Der Staatsrat geht in seiner Antwort auf die Rahmenbedingungen ein, welche die Geschäftstätigkeit von Groupe E bestimmen. Dazu gehört die Teilliberalisierung des Strommarkts. Bis dahin hatte Groupe E bei der Stromproduktion ein natürliches Monopol. Seit der ersten Marktöffnung gilt nur noch ein reguliertes Monopol für Kleinkunden. Mit einem neuen Gesetz über die Stromversorgung werde auch dieses Monopol noch fallen. «Es ist Sache des Unternehmens Groupe E, seine Tätigkeit langfristig zu sichern und die Arbeitsplätze im Kanton Freiburg zu erhalten», schreibt der Staatsrat.

Auch in anderen Kantonen so

Somit befinde sich Groupe E im Wettbewerb mit anderen Energieunternehmen aus dem In- und Ausland, so auch die BKW und Romande Energie, deren Kapitalmehrheit von den Kantonen Bern und Waadt gehalten werde. «Wenn das Unternehmen Groupe E auf eine gewisse Marktpositionierung verzichten sollte, indem es seine Geschäftstätigkeit auf die Stromlieferung beschränkt, würde der Platz schnell von anderen Energieunternehmen eingenommen», schreibt der Staatsrat. «Ein solches Szenario würde den privaten Unternehmen des Kantons keinen Nutzen bringen.»

Der Staatsrat stellt aber klar, dass das Unternehmen Groupe E mit seiner Tätigkeit im Bereich des Monopols nicht seine Tätigkeit auf dem freien Markt unterstütze. Es gebe keine Quersubventionierung. Und die Tätigkeiten auf dem unregulierten Markt würden zu marktüblichen Bedingungen und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen über den freien Wettbewerb ausgeübt. Unternehmen, die sich durch unlauteren Wettbewerb verletzt fühlten, hätten die Möglichkeit, zu klagen oder Schadenersatz zu verlangen.

Zusammen mit Privaten

Der Staatsrat hält weiter fest, dass private Unternehmen in der Regel keine Benachteiligung geltend machen können. In gewissen Bereichen wie Heizanlagen könnten diese nämlich die Marktnachfrage kaum decken. Die Marktentwicklung etwa im Gebäudebereich komme sowohl Groupe E als auch privaten Unternehmen zugute. Zudem lasse das Unternehmen Groupe E einen Teil seiner Leistungen von Privaten erbringen. Der Staatsrat sieht in den diversen Tätigkeiten keinen Zielkonflikt: «Angesicht der Entwicklung des Markts und der energiepolitischen Ziele kann ein Stromversorger die gesetzlichen Anforderungen an die Versorgungssicherheit nicht erfüllen, wenn er sich ausschliesslich auf die Stromproduktion und -verteilung kümmert.»

Vorgeschichte

Bundesamt hatte Groupe-E-Mitarbeitende gebüsst

Der Energiekonzern Groupe E hatte auf seinen Stromrechnungen Werbung für Groupe E Plus gemacht – das Tochterunternehmen, das Haushaltsgeräte verkauft. Groupe E habe Adress­material aus dem Stromversorgungsauftrag für Aktivitäten im freien Markt verwendet, kritisierte Anfang 2019 der Branchenverband für Gebäudetechnik Suissetec und erstattete Anzeige beim Bundesamt für ­Energie. Daraufhin hat das Bundesamt wegen Verletzung eines Artikels im Bundesgesetz über die Stromversorgung Mitarbeitende von Groupe E gebüsst. Das Unternehmen bezahlte die Bussen für die Mitarbeitenden. Der Artikel hält fest, dass sensible Daten, die aus dem Betrieb von Stromnetzen gewonnen werden, nicht für andere Tätigkeitsbereiche genutzt werden dürfen. In seiner Antwort auf die Anfrage schreibt der Staatsrat, dass Groupe E inzwischen die nötigen Massnahmen getroffen habe, damit es nicht mehr zu einem solchen Verstoss komme. Namentlich seien Personen, die an Werbekampagnen arbeiten, auf die Entflechtung der Informationen sensibilisiert worden. Zudem müsse sich Groupe E an die Datenschutzgesetzgebung halten. Gemäss dem Staatsrat habe sich der Vorfall nur einmal ereignet; es handle sich also um einen Einzelfall. Er sieht deshalb auch kein Reputationsrisiko für den Kanton, wie es die Grossräte Bruno Boschung und Jean-Daniel Chardonnens befürchtet hatten. Suissetec betonte, dass ein solcher Monopolmissbrauch andernorts auch schon vorgekommen sei. uh

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema