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Staatsrat spricht Machtwort

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Der Gemeinderat von Châtel-St-Denis muss dem Generalrat bis zum 30. Juni 2004 die Jahresrechnungen des Alters- und Pflegeheims «Maison St-Joseph» von 2000 bis 2003, das Budget 2004 und eine bestimmte Anzahl Immobiliengeschäfte, die das Heim in den letzten Jahren vorgenommen hat, unterbreiten. Dies hat der Staatsrat beschlossen. Er verlangt ausserdem vom Gemeinderat, bis Ende 2004 eine Revision des Reglements und der Statuten des Heimes vorzunehmen.

Der Staatsrat hat somit in einer Streitfrage entschieden, die seit Jahren den Gemeinderat von Châtel und das kantonale Amt für Gemeinden spaltet. Meinungsverschiedenheiten bestehen bezüglich des Rechtsstatus des Heimes. Das Amt hat schon 1992 erklärt, dass das Heim als öffentlichrechtliche Gemeindeanstalt zu betrachten sei. Ein entsprechendes Rechtsgutachten des Amtes ging damals an den Gemeinderat von Châtel. Im folgenden Jahr bestätigte die Verwaltungskommission des Heimes dem Staatsrat, dass sie sich für den Status der öffentlichrechtlichen Gemeindeanstalt entschieden habe.
Das Amt für Gemeinden musste jedoch in der Folge feststellen, dass die Rechnungen dieses Heimes nicht dem Generalrat zur Genehmigung unterbreitet wurden, wie dies bei einer öffentlichrechtlichen Anstalt Pflicht ist. Am 12. November 2003 überwies der Gemeinderat dem Staatsrat ein Rechtsgutachten, wonach das Heim keine öffentlichrechtliche Gemeindeanstalt sei, sondern eine juristische Person des kantonalen öffentlichen Rechts. Der Staatsrat hat aber nun entschieden, dass dieses Pflegeheim sehr wohl als öffentlichrechtliche Gemeindeanstalt zu betrachten sei. Dieser Status ermögliche es dem Heim zudem, seinen Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus dem Gesetz über Pflegeheime ergeben.

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