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Staatsrat steht zu jetzigen Handänderungssteuern

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0,5 Prozent statt 1,5 Prozent Handänderungssteuer beim Erwerb eines ersten Familienwohneigentums: Dies schlagen die Grossräte Emmanuelle Kaelin Murith (CVP, Bulle) und Didier Castella (FDP, Pringy) in einer Motion zuhanden des Staatsrats vor. Marktbedingungen hätten den Erwerb von Familienwohneigentum erschwert: So seien die Bedingungen für einen Bankkredit strikter geworden. Es sei also trotz rekordtiefer Zinsen nicht mehr so einfach, zu Wohneigentum zu kommen. Mit ihrer Motion erwarten die beiden Grossräte, die gebremste Konjunktur wieder anzutreiben.

Doch beim Staatsrat stösst diese Motion auf keine Zustimmung: Er empfiehlt dem Grossen Rat eine Ablehnung. Die Senkung der Handänderungssteuer im Sinne der Motionäre hätte negative Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen, so der Staatsrat. Basierend auf die beiden letzten Jahre rechnet der Staatsrat mit Steuerausfällen für den Staat in der Höhe von jährlich 7,2 Millionen Franken.

Der Staatsrat weist in seiner Antwort darauf hin, dass auch Gemeinden eine Zusatzabgabe auf Handänderungen in der Höhe von maximal 100 Prozent der kantonalen Steuer erheben können. Bloss zehn von 150 Gemeinden hätten die 100 Prozent nicht ausgeschöpft.

Würde die Motion angenommen, so könnte das ungeplante Auswirkungen und eine Rechtsungleichheit zur Folge haben, so der Staatsrat. Eine Stadtfreiburger Familie, die schon Wohneigentum besitzt und aufs Land ziehen will, käme nicht in den Genuss der Steuererleichterung, da es sich nicht um das erste Wohneigentum handelt. Eine Familie aus einem anderen Kanton, die in Freiburg ihr erstes Wohneigentum erwirbt, würde jedoch durch die Vorzugssteuer entlastet.

Kein Konjunkturfaktor

Der Staatsrat ist weiter der Meinung, dass die Satzsenkung unterschiedslos gelten würde, ob Einzelpersonen, Paare mit oder ohne Kinder, Arme und Reiche. Profitieren könnten aber nur Eigentümer, Mieter jedoch nicht.

Schliesslich stellt die Freiburger Regierung fest, dass die Handänderungssteuer kein Hindernis für Grundstückserwerb zu sein scheint. Die Immobilientätigkeit im Kanton sei weiterhin hoch. Der Wohneigentumsanteil in Freiburg sei beispielsweise höher als in Neuenburg, wo seit bald 20 Jahren ein Vorzugssatz zur Anwendung komme. uh

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