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Staatsrat Steiert muss nicht in Ausstand

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Das Kantonsgericht Freiburg hat einen Rekurs gegen ein abgelehntes Ausstandsgesuch abgewiesen. Das Gesuch hatte sich primär gegen den Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektor Jean-François Steiert (SP) gerichtet und betraf die Teilrevision des Ortsplans von Avry und den Detailbebauungsplan des Avry-Centre. Die Kläger hatten geltend gemacht, der Baudirektor sei befangen gewesen, als er im November 2018 den revidierten Ortsplan teilweise genehmigt habe. Denn nur wenige Monate zuvor habe er sich an einem Informationsabend positiv zur neuen Verkehrsschnittstelle mit einer Bahn-Haltestelle beim Avry-Centre geäussert. Das Kantonsgericht argumentiert nun, dass die Baudirektion als Genehmigungs- und Rekursbehörde mehrere Aufgaben wahrnehme. Staatsrat Steiert sei bloss seiner Informationspflicht nachgekommen. Er habe aber keineswegs den Ausgang der weiteren Verfahren vorweggenommen.

rsa

 

Freiburger Kantonsgericht, Entscheid 602 2019 86

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