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Staatsrat stellt sich Debatte um Sitzungsgelder

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Autor: URS HAENNI

FreiburgFeste Entschädigungen sind dem Staat zurückzuerstatten, Sitzungsgelder dagegen darf man behalten. Das Gesetz von 2004 scheint klar vorzugeben, wie Vertreter des Staats in Verwaltungsräten, Stiftungsräten oder anderen Exekutivorganen mit den dafür erhaltenen Geldern umzugehen haben.

Doch gerade die Unterscheidung zwischen Entschädigungen und Sitzungsgeldern sei nicht so klar, halten die Grossräte Christian Ducotterd (CVP, Grolley) und André Ackermann (CVP, Corminboeuf) in einem Postulat fest. Gewisse Organe würden nur Entschädigungen auszahlen, andere nur Sitzungsgelder; entsprechend dürften die Staatsvertreter mehr oder weniger für sich selber behalten (die FN berichteten).

Aufgrund dieser uneinheitlichen Praxis beantragt nun der Staatsrat, das Postulat für erheblich zu erklären. Wenn der Grosse Rat dem Antrag folgt, wird der Staatsrat einen Bericht dazu verfassen. Er will sich also mit den Fragen befassen, um die Situation zu verbessern.

«Ungerechtigkeiten»

Der Staatsrat beurteilt die gegenwärtige Praxis so: «Die buchstabengetreue Anwendung von Artikel 6 dieses Gesetzes kann zu Ungerechtigkeiten führen, wenn gewisse Institutionen nur feste Entschädigungen auszahlen, die dem Staat zufliessen, oder aber nur Sitzungsgelder, die den betreffenden Magistratspersonen zustehen.» Er stellt aber auch gewisse Schwierigkeiten fest. Jedes Organ könne seine Mitglieder nach eigenem Gutdünken entlöhnen, und bei staatsexternen Institutionen habe der Staat keinen Einfluss.

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