freiburg Nach dem Architekturwettbewerb im Januar hat der Staatsrat soeben den Dekretsentwurf für einen Verpflichtungskredit zum Umbau des ehemaligen Augustinerklosters in Freiburg dem Grossen Rat zugestellt. Die Regierung stellt diesen Standort als ideale Lösung dar, die mittelfristig den Raumbedarf decken könne. Anders sieht es das Kantonsgericht. Nach seiner Meinung wird das Gebäude bereits beim Bezug über keine Reserven mehr verfügen. Zudem vermittle es «nicht das Bild einer allen Rechtsuchenden offenstehenden weltlichen Gerichtsbarkeit». wb
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