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Staatsrat und SVP verletzen das KVG

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Populismus statt Vernunft und Pragmatismus dominieren die Spitalpolitik des Kantons Freiburg. Am 4. September hat Comparis in Bern eine Studie vorgestellt, die aufzeigt, wie Kantone mit ihren Spitalgesetzen ungestraft das Krankenversicherungsgesetz (KVG) brechen. Bürger werden zur Rechenschaft gezogen, wenn sie Gesetze nicht einhalten, Kantone nicht.

Das KVG schreibt vor, dass Patienten ihr Spital frei wählen dürfen und dass sich die Vergütung der Spitalleistungen an der Qualität und Kosteneffizienz zu orientieren hat. Damit private und öffentliche Spitäler in diesem Wettbewerb gleich lange Spiesse haben, müssen die Kantone ihre Rollenkonflikte als Zulasser, Tarifgenehmiger, Mitfinanzierer (mit den Krankenkassen), Aufseher und Spitalbesitzer beenden. Was der Staatsrat nun mit einem verpolitisierten Verwaltungsrat vorhat, verschärft diese Rollenkonflikte.

Der Kanton Freiburg hält sich mit seiner Spitalgesetzgebung nicht ans KVG. Wenn der Grosse Rat dem populistischen Irrsinn des Staatsrats oder der SVP zustimmt, entfernt sich der Kanton noch mehr von den nationalen Spielregeln, welche einen Wettbewerb unter den Spitälern um die beste Kosteneffizienz und Qualität verlangt.

Noch mehr Spitalplanung verschärft angesichts der freien Spitalwahl die Rollenkonflikte noch mehr. Je mehr der Kanton an der freien Spitalwahl der Patienten vorbeiplant, desto mehr Überkapazitäten müssen wir Steuerzahlende finanzieren, wenn wir im Krankheitsfall ausserkantonale Spitäler aufsuchen.

Der Kanton täte besser daran, in seiner Spitalplanung klare Vorschriften zu erlassen, wie die Spitäler die medizinische Leistung transparent machen müssen, damit Patienten im Krankheitsfall ihre freie Spitalwahl endlich auf einer soliden Basis treffen können.

«Der Kanton Freiburg hält sich nicht ans KVG.»

 

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