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Staatsrat unterstreicht Wahlfreiheit der Patienten

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Autor: walter buchs

freiburg Bestimmte Ärzte, die beim freiburger spital angestellt sind, zwingen ihren Patienten Physiotherapiesitzungen bei einem privaten Unternehmen auf, das ihnen gehört und in dem sie im Verwaltungsrat sitzen. Auf diese in der Presse veröffentlichten Vorkommnisse weist CVP-Grossrat Alex Glardon, Cugy, hin. Er will vom Staatsrat wissen, ob es solche Sonderbewilligungen gibt und wie es sich mit der Wahlfreiheit der Patienten verhalte. In der soeben veröffentlichten Anfrage bestätigt der Staatsrat, dass «die freie Wahl der Gesundheitsfachperson ein grundlegendes Recht der Patienten ist», diese aber auch beschränkt werden könne. Zudem erinnert er daran, dass namentlich Chefärzte und stellvertretende Chefärzte gemäss einer in der Schweiz weit verbreiteten Praxis das Recht haben, an zwei oder drei Halbtagen pro Woche Patienten im Rahmen einer Privatsprechstunde zu betreuen. Gegen Entschädigung können sie dabei die Infrastruktur des Spitals benützen. In den vertraglichen Bestimmungen werde jedoch ausdrücklich erwähnt, dass der Patient das Recht habe, einen spitalexternen Therapeuten zu wählen.

Der Staatsrat geht in der Antwort speziell auf die Situation von Kaderärzten der orthopädischen Chirurgie in Riaz ein, auf die sich die Klage von Grossrat Glardon offensichtlich bezieht. Da die Räumlichkeiten im Spitalgebäude knapp sind, haben die Ärzte selber in ein Gebäude in der unmittelbaren Nähe investiert. Dort wurde auch eine private Physiotherapeutenpraxis eingerichtet. Diese Tätigkeiten seien ausschliesslich im Bereich der privaten ambulanten Krankenpflege angesiedelt, stellt die Regierung fest und unterstreicht, dass «der Arzt dem Patienten in keinem Fall einen Therapeuten aufzwingen darf.» Weiter will sich der Staatsrat nicht äussern, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt. Der Freiburger Physiotherapieverband hat bei der Kommission für die Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens und die Wahrung der Patientenrechte eine Klage eingereicht.

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