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Staatsrat verlängert Hilfsmassnahmen

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Nachdem der Bundesrat gestern die bestehenden Corona-Massnahmen verlängert und durch weitere ergänzt hat, reagierte der Freiburger Staatsrat darauf. Er hat die kantonale Verordnung abgeändert und die ausserordentliche Lage bis Ende Februar verlängert. Diese soll die Kapazität zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung garantieren. Weiter werden die wirtschaftlichen Unterstützungsmassnahmen verlängert, schreibt der Staatsrat in einer Mitteilung.

Der Entscheid zur Schliessung der Läden, die nicht Konsumgüter für den Alltag verkaufen, stelle eine gewichtige Verschärfung dar. Der Staatsrat betont, dass er eine differenziertere Herangehensweise gewünschte hatte, dies vom Bund aber nicht berücksichtigt wurde. Die Verlängerung sei auch ein harter Schlag für jene Betriebe, die bereits schliessen mussten.

Der Kanton habe sich für den Erhalt von Stellen engagiert und werde dies weiter tun, heisst es in der Mitteilung. «Freiburg gehört zu jenen Kantonen, die am meisten Hilfen zur Unterstützung der Wirtschaft und der Arbeitsplätze gesprochen haben.»

Der Staatsrat zeigt sich erleichtert, dass der Bundesrat die Kriterien zur Anerkennung von Härtefällen flexibler handhabt. So werde der Kreis der Nutzniesser erweitert und eine Bundeshilfe im Verhältnis zu den wirtschaftlichen Einschränkungen gewährt. Wie der Staatsrat schreibt, sei es wichtig, dass die Gesundheits- und Wirtschaftskrise nicht auch zu einer sozialen Krise mit Konkursen und Entlassungen werde. Nun würden bisher ausgeschlossene Betriebe unterstützungsberechtigt.

Für all jene Firmen, die länger als 40 Tage schliessen müssen, solle schnell ein vereinfachtes Verfahren zur Gewährung der Hilfe eingerichtet werden, so der Staatsrat.

Dazu könne man die kantonale Plattform nutzen, die bereits für die Hilfe an Restaurants, Bars und Diskotheken in Betrieb ist. Diese Hilfe wird bis zum 31. Januar verlängert und ab 1. Februar an die neue Kategorie für Härtefälle angepasst.

Ebenfalls soll die Massnahme zur Unterstützung bei Mieten und Hypothekarzinsen bis Ende Januar verlängert und dann an die neue Regelung für Härtefälle angepasst werden.

Schliesslich kündigt der Staatsrat an, dass er nächstens über das Vorgehen für die Geschäfte beraten will, die keine Konsumgüter des Alltags mehr verkaufen dürfen.

Betreffend der Pflicht von Homeoffice will der Staatsrat diese bei der Staatsverwaltung umsetzen, gleichzeitig aber alle Dienstleistungen auch durch die Öffnung ihrer Schalter gewährleisten.

Handels- und Industriekammer Freiburg

«Die Lage wieder neu analysieren»

«Eine Überraschung.» So wertet Philippe Gumy, Wirtschaftsberater bei der Handels- und Industriekammer Freiburg, die vom Bundesrat beschlossenen verschärften Corona-Massnahmen. «Dass die Läden schliessen müssen und Homeoffice zur Pflicht wird, hatten wir nicht erwartet», so Gumy auf Anfrage der FN. Die Kantone und auch die Wirtschaftskommission des Nationalrats hätten sich gegen diese Schritte ausgesprochen. Werten wollte er den Entscheid des Bundesrats nicht: «Wir nehmen davon Kenntnis.» Die Massnahmen des Bundes waren letzte Woche bei den Kantonen in Vernehmlassung, und dabei habe der Staatsrat informell auch die Direktion der Handels- und Industriekammer um ihre Meinung gefragt.

«Die Auswirkungen sind schwerwiegend», sagt Gumy. Die Läden hätten vor Jahresende bereits Umsatzeinbussen von bis zu 30 Prozent in Kauf nehmen müssen als indirekte Folge der Schliessung der Restaurants. Dies im Gegensatz zu den Geschäften in der Deutschschweiz. Inwiefern die Geschäfte nun von Härtefalllösungen profitieren können, hängt gemäss Gumy von der Dauer des Lockdown ab.

Bis Ende Februar würden die dafür notwendigen 40 Tage unter Abzug der Wochenende knapp nicht erreicht. Im Vergleich zum Lockdown letzten Frühling müssten nun einige Geschäfte wie Bastelcenter nicht schliessen, Buchläden beispielsweise seien aber von der Schliessung nicht ausgenommen. «Internet kann die Verluste nur zu einem Bruchteil wettmachen», sagt Gumy.

Inwiefern die Kantonsregierung nun wieder unterstützend eingreifen kann, vermag er im Moment nicht zu sagen. «Das werden wir in den nächsten Tagen analysieren müssen.» Mit Kurzarbeit könnten Löhne zwar bezahlt werden, nicht aber Mieten. «Es sollte niemand durch die Maschen fallen», hofft Philippe Gumy.

uh

 

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