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Staatsrat verteidigt den Wert der Tierverarbeitung im Kanton

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Die Tierschutzgesetzgebung im Kanton Freiburg werde umgesetzt und die Tierhaltung sei auch nicht zu beanstanden. Dies entgegnet der Staatsrat auf Vorwürfe einer «tierquälerischen Gesellschaft».

Speziesismus bezeichnet jegliche Diskriminierung von Tieren und deren Einstufung als minderwertige Wesen. Dies griff Grossrätin Erika Schnyder (SP, Villars-sur-Glâne) in einer Anfrage an den Staatsrat auf und fragte: «Welche Wege führen weg von einer tierquälerischen Gesellschaft?»

Sie weist darauf hin, dass eine internationale Bewegung gegen die Diskriminierung von Tieren entstanden sei und dies auch in der aktuellen Klimabewegung thematisiert werde. Im Kanton Freiburg würden über 31 Millionen Landtiere für den Konsum geschlachtet, das sei mehr als ein Drittel aller geschlachteten Tiere in der ganzen Schweiz. Dies könne zu neuen und unbekannten Krankheiten führen. Durch die Überproduktion würden unnötige Treibhausgase freigesetzt, so Schnyder, und all dies würde wahnsinnige Kosten verursachen. Sie fragte deshalb den Staatsrat, wie er zur Thematik steht und wo er eventuell einschreiten könne.

«Ein Gleichgewicht»

Auch wenn der Besitz und die Haltung von Tieren eine Art Speziesismus darstellen könne, verhindere das nicht, dass der Respekt und das Wohl der betroffenen Tiere sichergestellt seien, schreibt der Staatsrat. Er stelle sich gegen die Behauptung der Anfrage, dass eine Verbindung zwischen Haltung und Misshandlung oder dem «brutalen Töten» von Tieren bestehe.

Die Tierhaltung sei eine der Säulen der Freiburger Landwirtschaft, und diese müsse unter Einhaltung des Tierwohls und der Würde der Tiere geschehen. Im letzten Jahr seien beim Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit 279 Meldungen über mögliche Verstösse eingegangen, davon führten 19 zu einer Strafanzeige wegen Verletzung des Tiergesetzes. Zudem kontrolliere das Amt die Schlachtung in Zusammenarbeit mit den betroffenen Unternehmen ständig.

Diese Firmen seien ein wichtiges Glied des lokalen Wirtschaftsgefüges, da sie sowohl Arbeitsplätze als auch Nahrungsmittel liefern. 

Gefahr von mehr Importen

Aus Sicht des Staatsrates stelle die aktuelle Tierschutzgesetzgebung ein gutes Gleichgewicht zwischen der Gewährleistung der Grundrechte der Tiere und den wirtschaftlichen Interessen des Kantons dar. Ein Ausstieg aus der Nutztierhaltung hätte schwere wirtschaftliche und soziale Konsequenzen, und er würde das Risiko des Imports von Nahrungsmitteln aus dem Ausland erhöhen.

Bezüglich des Klimawandels verweist der Staatsrat auf die 115 Massnahmen des kantonalen Klimaplans, zu denen auch die Biodiversität, die Landwirtschaft und die Lebensmittel gehören.

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