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Staatsrat verteidigt die geltenden Regeln

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Landwirte im Gros­sen Moos haben ein Problem: Der nährstoffreiche Torfboden auf ihren Feldern zersetzt sich. Jetzt haben einige Böden nicht mehr die für eine Fruchtfolgefläche erforderliche Tiefe. Deshalb wollen Landwirte Aushubmaterial auf ihren Feldern ausbringen. Sie kritisieren, dass das Verfahren für die Ausbringung zu lange dauere und eine Bevormundung der Landeigentümer sei (siehe FN vom 1. April). Ein Baugesuch und ein Gutachten eines bodenkundlichen Baubegleiters seien vorgeschrieben.

Staatsrat Jean-François Steiert (SP) hält dagegen: «Es wird kontrolliert, was auf oder in den Boden gegeben wird, damit es für nachfolgende Generationen keine bösen Überraschungen gibt.» Die Eigenschaften der zugeführten Materialien, die auf den Feldern ausgebracht würden, müssten zu dem jeweiligen Boden passen und eine nachhaltige Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit bewirken.

«Fruchtfolgeflächen sind die besten Landwirtschaftsflächen, die wir in der Schweiz haben», sagt der Staatsrat gegenüber den FN. Deshalb «besteht ein öffentliches Interesse daran, dass wir sie mit sinnvollem Material instandsetzen».

Die Verwendung von ausgehobener Erde für Terrainveränderungen wird in einer Broschüre des Amts für Umwelt als «Sonderfall» bezeichnet. «Nur in wenigen Ausnahmefällen» – zum Beispiel bei «Terrainveränderungen, die eine wesentliche Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit oder Bewirtschaftung zur Folge haben» – sei dieses Vorgehen zulässig. Aushubmaterial müsse prioritär auf den Baustellen verwertet werden, wo es angefallen sei.

«Massiver Eingriff»

«Terrainveränderungen auf landwirtschaftlichen Böden brauchen eine gute Planung», sagt Barbara Gfeller Laban, Chefin der Sektion Umweltverträglichkeitsprüfung, Boden und Anlagensicherheit des Amts für Umwelt. «Denn es handelt sich um einen massiven Eingriff in die Bodenstruktur. Wenn das nicht fachgerecht gemacht wird, können langfristige Schäden die Folge sein, die nur mit grossem Aufwand zu beheben sind.»

Damit Aufschüttungen richtig gemacht würden, müsse man die Böden kennen. Deshalb hat im Grossen Moos ein Kartierungsprojekt begonnen, um festzustellen, welche Böden für die intensive Landwirtschaft wiederhergestellt werden könnten und welche man an die Natur zurückgeben müsste. Es werde eine Herausforderung sein, für das gesamte Grosse Moos festzulegen, was wo am besten zu machen sei, so Gfeller Laban.

Austausch ermöglichen

Der Kanton Freiburg hat eine Koordinationsstelle zum Thema Bodenschutz. Zu ihr gehören verschiedene Stellen von der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion sowie von der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft. Das Amt für Umwelt hat den Vorsitz in dieser Arbeitsgruppe. Sie solle die Vereinheitlichung von Arbeitsstrategien sowie einen Austausch von Informationen und Erfahrungen der Amtsstellen ermöglichen, schreibt der Kanton auf seiner Website.

Die Schaffung einer Bodenschutzfachstelle, wie sie andere Kantone haben, sei 2002 zur Diskussion gestanden, sagt Gfeller Laban. Aus Ressourcengründen und weil sich damals verschiedene Ämter bereits mit dem Bodenschutz beschäftigten, sei eine Koordinationsgruppe geschaffen worden.

«Es ist von öffentlichem Interesse, dass wir Fruchtfolgeflächen mit sinnvollem Material instandsetzen.»

Jean-François Steiert

Staatsrat

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