Der Staatsrat bestätigt, dass er dem Veranstalter der Freiburger Messe La Cantonale eine ausserordentliche und einmalige Finanzhilfe von 50 000 Franken zugesichert hat – und zwar unter der Bedingung, dass die Messe am geplanten Datum ihre Türen öffnete. Dies hält die Kantonsregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der sozialdemokratischen Grossräte Simon Bischof (Ursy) und Xavier Ganioz (Freiburg) fest.
Der Staatsrat sei zwar darüber informiert worden, dass mehrere weitere potenzielle Geldgeber kontaktiert worden seien, schreibt er. Er habe aber keine Informationen über die Zahlung allfälliger weiterer Beiträge erhalten, wie das Bischof und Ganioz vermuteten. Es sei aber sowieso nicht Aufgabe der Kantonsregierung, allfällige Zahlungen von Einrichtungen zu genehmigen, die vom Staat unabhängig seien. Auch die Herausgabe der Identität solcher privater Sponsoren könne sie nicht verlangen. Rechtliche Grundlage für die Finanzhilfe sei die Verordnung über den Fonds der Lotterieabgaben gewesen.
Der Staatsrat bestreitet im Übrigen die Behauptung, zu wenig transparent gehandelt zu haben. Es sei gesetzlich nicht vorgesehen, dass die Kantonsregierung den Grossen Rat oder die Öffentlichkeit über die Zahlung solcher Beiträge zu informieren oder zu konsultieren habe.