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Staatsrat wehrt sich gegen einen Ärgera-Übergang für die Armee

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Der Sachplan Militär beinhaltet die Standorte und die Nutzung der militärischen Infrastruktur, wie sie im Stationierungskonzept der Armee aufgelistet sind, und er ist für deren raumplanerische Sicherung besorgt. Dieser Sachplan wird regelmässig angepasst; die Kantone haben derzeit Gelegenheit, zum Sachplan 2017 Stellung zu nehmen.

In seiner Antwort auf die Vernehmlassung zeigt sich der Freiburger Staatsrat mehrheitlich zufrieden damit, was die Armee für die Freiburger Standorte vorsieht. Gegen ein kleines Objekt wehrt sich aber der Staatsrat: ein Übergangspunkt über die Ärgera im Bereich Brädelen. Dieser Übergang sei schon im Sachplan 2007 vorgesehen gewesen, aber nie realisiert worden. Nun sei er wiederum im Plan 2017 vorgesehen. Der Staatsrat weist das VBS aber darauf hin, dass in diesem Abschnitt in letzter Zeit Arbeiten zum Hochwasserschutz und zur Revitalisierung vorgenommen wurden und der Zugang zu diesem Punkt nicht mehr möglich sei. Eine Zugangsrampe, wie sie das Militär vorsehe, würde kostbaren Naturraum zerstören. Der Staatsrat bittet darum wie bereits die Gemeinde Tentlingen, diesen Punkt aus dem Sachplan zu streichen.

In den nächsten fünf bis zehn Jahren wird dafür der Waffenplatz Poya definitiv geschlossen. Der Sachplan 2017 gebe dazu keine neuen Informationen, so der Staatsrat. Hingegen weist die Regierung in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass auch die Stadt in die Planung des Geländes einbezogen werde und dass ein Ökoquartier vorgesehen sei.

Im Weiteren bittet der Staatsrat um einige Präzisierungen des Sachplans. So soll der Plan Flüge auf dem Flugplatz Payerne auf jährlich 11 000 beschränken. Er bittet zudem, nebst dem bisherigen Übungsplatz Grandvillard auch die Unterkünfte, die Turnhalle, den Aufenthaltsbereich, Garagen und Parkplätze aufzulisten. Weiter begrüsst der Staatsrat im Namen der betroffenen Gemeinden die Erhaltung der Standorte Monta­gne-de-Lussy und Geissalp. Bei Standorten, die geschlossen werden, bittet der Staatsrat um eine Sanierung und vor allem bei Landwirtschaftsland um eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.

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