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Staatsrat weist Kritik bei den Einbürgerungsverfahren zurück

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Die Verfahren für Einbürgerungen werden vom Kanton oder von Gemeinden im Allgemeinen nicht zu langsam behandelt, antwortet der Staatsrat zwei Grossräten.

Die Einbürgerungsverfahren ziehen sich sehr in die Länge, und die persönlichen Befragungen der Antragsteller sind ein Gesundheitsrisiko während der Covid-19-Pandemie, beklagten die Grossräte Christa Mutter (Grüne, Freiburg) und Elias Moussa (SP, Freiburg) in einer Anfrage an den Staatsrat.

Dieser weist in seiner Antwort die Kritik der Grossräte klar zurück. Die älteste Anfrage für einen Erhebungsbericht für ein erleichtertes Einbürgerungsverfahren, das beim Amt für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen (IAEZA) hängig ist, sei vom Oktober 2020. Im ordentlichen Verfahren gibt es laut dem Staatsrat zwar hängige Einbürgerungsdossiers, die sich seit 2015 bei den jeweils zuständigen Gemeinden befinden. Dafür seien aber nicht der Kanton oder die Gemeinden verantwortlich, sondern die einbürgerungswilligen Personen.

Ausländer pausieren ihr Gesuch

Dossiers, die älter als drei Jahre sind, seien im Allgemeinen unvollständig oder stünden vor einer Ablehnung. Bei unvollständigen Dossiers gehe es zum Beispiel darum, die Identität oder den Personenstand einer Person mit Gewissheit festzustellen, was ohne deren aktive Mitarbeit nicht möglich sei. Wenn die Ablehnung eines Einbürgerungsgesuchs drohe, wegen einer noch nicht abgeschlossenen sozialen, kulturellen oder beruflichen Integration oder wegen einer Verurteilung, würden die Gesuchstellenden beantragen oder akzeptieren, dass die Bearbeitung ihrer Dossiers ausgesetzt wird.

Nur wenige Gemeinden seien säumig bei der Bearbeitung von Einbürgerungsgesuchen. Das kantonale Amt sende diesen regelmässige Erinnerungen, welchen die Gemeinden aber nicht folgen müssten.

Im Jahr 2020 seien im Kanton Freiburg trotz der Pandemie fast genauso viele Gesuchstellende eingebürgert worden wie 2019, so der Staatsrat.

Videositzung ist keine Option

Zur Durchführung von Präsenzanhörungen der Ausländerinnen und Ausländer während der Pandemie schreibt die Kantonsregierung, dass das Amt für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen Videokonferenzen abhält. Die Gemeinden entscheiden selbst, wie sie Anhörungen durchführen. Die Einbürgerungskommission des Grossen Rates sei auf einen Corona-konformen Sitzungssaal ausgewichen. Laut dieser Kommission, so der Staatsrat, seien Videositzungen keine Option, weil die Unterlagen vertraulich sind und weil es vielen Gesuchstellenden wichtig sei, vor der Kommission zu erscheinen.

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