Der Nationalrat hat Anfang Woche die Reform der Unternehmenssteuern III zu Ende beraten (die FN berichteten). Der Freiburger Staatsrat schreibt nun in einer Medienmitteilung, er wünsche sich im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens der beiden eidgenössischen Räte einige Korrekturen; er schliesst sich damit der Position des Vorstands der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren an. Damit das finanzielle Gleichgewicht zwischen Bund und Kantonen gewahrt werden könne, solle der vom Nationalrat auf 20,5 Prozent festgelegte Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer auf 21,2 Prozent erhöht werden: «Für den Staatsrat ist eine wirksame und massvolle Unternehmenssteuerreform unabdingbar», heisst es weiter; «es geht auch darum, die staatlichen Leistungen über ausreichende Unternehmenssteuerbeiträge zu gewährleisten.» Der Staatsrat lehnt die zinsbereinigte Gewinnsteuer ab. «Sollte diese Massnahme weiterverfolgt werden, so ist sie in die Entlastungsbegrenzung zu integrieren.» Zudem ist er der Ansicht, dass erhöhte Abzüge nur für im Inland entstandene Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen zuzulassen seien; eine Ausdehnung auf das Ausland würde Forschungsarbeitsplätze in der Schweiz gefährden. Der Staatsrat bedauert, dass die Teilbesteuerung der Dividende nicht auf 70 Prozent erhöht wurde. njb
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