Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Staatsrat will Bilanz zu Betreuungsangebot

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Plätze in Kinderkrippen sind im Kanton ungleich verteilt. Darauf haben die beiden Grossrätinnen Julia Senti (SP, Murten) und Antoinette de Weck (FDP, Freiburg) in einem Postulat hingewiesen. Sie haben den Staatsrat aufgefordert, das aktuelle Gesetz über familienergänzende Einrichtungen zu überarbeiten und andere Wege der Subventionierung zu prüfen.

«Die im Postulat aufgeworfenen Fragen sind stichhaltig und eine Analyse wert», heisst es in der Antwort des Staatsrats. Der Grundsatz des Gesetzes gelte nach wie vor: eine genügend grosse Anzahl familienergänzender Betreuungsplätze am Lebensort der Familie zu bieten. Er sei bereit, eine Bestandesaufnahme der Ziele und Ergebnisse in Auftrag zu geben. Deshalb erklärt er das Postulat der beiden Grossrätinnen für erheblich.

Die Statistik belege die angesprochene Ungleichheit in den Zentren. Familienergänzende Kinderbetreuung werde zwar in der Stadt und auf dem Land etwa gleich oft in Anspruch genommen. Doch werde in der Stadt viel mehr auf die institutionelle Betreuung, also zum Beispiel Krippen, gesetzt. Währenddessen setzten die Haushalte in ländlichen Gebieten mehr auf die Betreuung durch Tageseltern oder Grosseltern.

Betreuung beim Arbeitsplatz

Die Postulantinnen hatten auch gefordert, dass es für Eltern einfacher sein sollte, ihr Kind nicht an ihrem Wohnort, sondern nahe ihres Arbeitsorts betreuen zu lassen. «Der Staatsrat ist sich der Mobilität der Freiburger Bevölkerung bewusst», heisst es in der Antwort. 2018 hätten rund 43 500 im Kanton wohnhafte Personen in anderen Kantonen und somit ausserhalb der hiesigen Gesetzgebung gearbeitet. Pendler machten rund 25 Prozent der Erwerbstätigen aus. Dieses Thema sei schon bei der Ausarbeitung des Gesetzes diskutiert worden. Man habe sich damals für die Gemeindeautonomie entschieden: Die Gemeinden können heute individuell festlegen, ob sie Betreuungseinrichtungen ausserhalb ihres Gebiets subventionieren wollen, wenn die Eltern dies beantragen.

Der Staatsrat spricht sich deshalb dafür aus, gemeindeübergreifende und regionale Einrichtungen auszubauen. Er ist aber gegen die Einführung von Betreuungsgutschriften, wie sie andere Kantone wie etwa Bern kennen. Diese Idee sei bei der Schaffung des Gesetzes vor zehn Jahren verworfen worden, heisst es in der Antwort. Das Modell entspreche nicht dem Freiburger Bedarf, weil der Staat die Unterstützung so schlechter steuern könnte, und die Umsetzung wäre zu kompliziert, weil es sehr viele Anbieter gebe.

Eine Rolle beim Bericht, den der Staatsrat über die familienergänzenden Massnahmen in Auftrag gibt, spielt auch die geplante Entflechtung der Aufgaben von Staat und Gemeinden. Je nach Entscheid müsste das Gesetz sowieso angepasst werden, heisst es in der Antwort. Egal, wie diese Entflechtung ausfalle: «Der Kanton wird auch in Zukunft Verantwortung für die qualitative Aufsicht über die Einrichtungen übernehmen.»

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema