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Staatsrat will Bleimunition verbieten

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Kürzlich veröffentlichte Studien bestätigen die negativen Auswirkungen der Verwendung von Bleimunition bei der Jagd. Der Staatsrat sieht nun eine Veränderung in der kantonalen Jagdverordnung vor.

Nach einer Studie der Universität Cambridge ist die Verwendung von Bleimunition Ursache für eine hohe Greifvogelsterblichkeit. Durch den Einsatz von Blei in den Jagdgebieten kommt es häufig zu Vergiftungen der Lebensräume und folglich auch der Beutetiere der Greifvögel. Durch ihre Nahrungsaufnahme werden die Vögel nicht nur krank, sie sterben oft einen langsamen Tod. Gemäss Jagdverordnung ist das Jagen mit Bleimunition in Freiburg bis anhin noch erlaubt. Doch das soll sich nun ändern. In Zukunft dürfe nur noch bleifreie Munition eingesetzt werden. So antwortet der Staatsrat auf die Anfrage von Paola Ghielmini Krayenbühl (Grüne, Corpataux) und Alexandre Berset (Grüne, Lentigny) aus dem Grossen Rat.

Lediglich für die Jagd auf Wasservögel sei der Gebrauch verboten, so der Staatsrat weiter. Er nehme die aufgezeigten Studien zur Kenntnis und sehe in der Verwendung von Bleimunition ein tatsächliches Problem. Bleipatronen seien für Greifvögel, aber auch für Aasfresser gefährlich. Momentan stark betroffen von Bleivergiftungen seien namentlich der Steinadler, der Bartgeier und der Rotmilan. 

Verbot in anderen Kantonen

Die Kantone Graubünden und Wallis haben die Anwendung von Bleimunition bereits gesetzlich verboten, um das Problem der Vergiftung zu unterbinden. Und bei Experimenten erwies sich bleifreie Munition als ebenso wirksam wie herkömmliche Munition. Somit sei ein Ersatz möglich.

Auch das Amt für Wald und Natur in Freiburg bestellt laut Staatsrat bereits seit September 2021 nur noch Munition ohne Blei. Bleischrot werde schon seit vier Jahren nicht mehr verwendet. 

Nun will der Staatsrat im Kanton Freiburg die Verwendung von Bleimunition aus diesen Gründen gänzlich verbieten. Zur Erhaltung der Artenvielfalt und zum Schutz der wild lebenden Tiere und ihrer Lebensräume müsse die Jagdverordnung entsprechend angepasst werden. Damit Jägerinnen und Jäger nicht von einer plötzlichen Änderung überrumpelt werden, möchte der Staatsrat eine Frist ansetzen. 

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