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Staatsrat will das Leumundszeugnis aus dem Gesetz streichen

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Die Ausstellung von Leumundszeugnissen wurde von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt. Doch eigentlich braucht es diese gar nicht, hat der Staatsrat festgestellt, und will sie nun aus der Gesetzgebung streichen.

Der Vorschlag, die Leumundszeugnisse aus der Freiburger Gesetzgebung zu streichen, geht auf den früheren SVP-Grossrat Emanuel Waeber aus St. Antoni zurück. Er hatte 2017 in einer Anfrage an den Staatsrat angeregt, stattdessen Auszüge aus dem Strafregister und dem Betreibungsregister zu verlangen.

Um diese Frage zu beantworten, machte die Sicherheits- und Justizdirektion dann eine Umfrage bei den Betreibungsämtern sämtlicher Bezirke sowie bei der Behörde für Öffentlichkeit und Datenschutz. Ihre Antworten zeigten, dass sich die Praxis bei der Ausstellung von Leumundszeugnissen von Gemeinde zu Gemeinde unterscheidet. Einige stützen sich bei der Frage nach dem Leumund auf das Strafregister, andere prüfen auch Daten wie Klagen von Einwohnern oder Steuerrückstände. Bei wieder anderen Gemeinden besteht das Leumundszeugnis lediglich aus einer Wohnsitzbestätigung.

Einheitliche Praxis angestrebt

Für den Staatsrat ist diese unterschiedliche Handhabung problematisch. Personendaten dürften gemäss Staatsrat nur für den Zweck verwendet werden, für den sie auch beschafft wurden. Er schlägt deshalb dem Grossen Rat in einem Gesetzesentwurf vor, das Leumundszeugnis aus der Freiburger Gesetzgebung zu streichen. Stattdessen soll dieses je nach Bedürfnis durch einen Auszug aus dem Strafregister, einen Betreibungsregisterauszug, eine Verlustscheinbescheinigung oder eine Wohnsitzbestätigung ersetzt werden.

Dies würde gemäss der Botschaft des Staatsrats nicht nur die Gemeinden entlasten, sondern auch das wenig transparente Sammeln von Daten ohne Daseinsberechtigung verhindern. Eine einheitliche kantonale Praxis könne zudem eine Ungleichbehandlung von Antragstellern durch die Gemeinden verhindern. Diese geplante Änderung wurde von den angehörten Stellen mehrheitlich positiv aufgenommen, schreibt der Staatsrat. So spreche sich insbesondere der Freiburger Gemeindeverband für die Streichung des Leumundszeugnisses aus.

Nirgends explizit verlangt

In den Gesetzen des Kantons kommen verschiedene Begriffe wie «Leumund», «gut beleumdet» oder «guter Ruf» vor. Dies hob das Amt für Gesetzgebung hervor und schlug vor, alle betroffenen Erlasse anzupassen. Der Staatsrat verwarf allerdings diesen Einwand. Wie er anhand verschiedener Beispiele aufzeigte, könne ein Gesetz weiter einen guten Ruf oder Leumund verlangen, ohne dass dies explizit in Form eines Leumundszeugnisses geschehen muss. So sei beispielsweise beim freiburgischen Bürgerrecht der gute Ruf durch Erfüllen von allen Integrationskriterien zu belegen.  Auch ein Polizeibeamter braucht einen guten Leumund, doch dieser werde in der Praxis durch einen Strafregister- und Betreibungsregisterauszug erbracht. Auch der gute Leumund eines Hundehalters ist durch einen Strafregisterauszug erfüllt.

Nur für Trolleybusse

Wie der Staatsrat in seiner Botschaft schreibt, werde mit dem neuen Gesetz die Kompetenz der Gemeinden zur Ausstellung von Leumundszeugnissen nicht generell aufgehoben. So können bundesrechtlich vorgeschriebene Leumundszeugnisse weiterhin ausgestellt werden. Auf Bundesebene sehe aber einzig die Trolleybus-Verordnung ausdrücklich die Einreichung eines Leumundzeugnisses vor.

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