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Staatsrat will Gegenvorschlag zur Spitalinitiative

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Der Staatsrat will einen Gegenvorschlag zur Spital-Notfall-Initiative ausarbeiten. Die Initianten zeigen sich davon jedoch wenig beeindruckt.

«Der Initiativtext beschäftigt sich mit einem derart spezifischen Thema, dass dessen Platz in der Kantonsverfassung nicht zu rechtfertigen ist», schreibt der Staatsrat in einer Botschaft an den Grossen Rat. Es geht um die Verfassungsinitiative «Für bürgernahe öffentliche Spitalnotaufnahme 24/24» (siehe Kasten). Geht es nach dem Willen der Initianten, so soll künftig in der Kantonsverfassung geschrieben stehen, dass der Kanton eine 24-Stunden-Notfallversorgung im Zentrum, im Süden und im deutschsprachigen Kantonsteil garantiert. Dem Staatsrat geht das zu weit, und er unterbreitet dem Grossen Rat einen Dekretsentwurf, um einen Gegenvorschlag ausarbeiten zu können.

Gegenvorschlag übernehme Ausrichtung der Initiative

Der Staatsrat schreibt, dass er ein komplexes Dispositiv zur Verfügung stellen muss, das sowohl die Versorgung in lebensbedrohlichen Notfällen als auch die Behandlung nicht dringlicher Fälle gleichermassen ermöglicht. Weiter betont er, dass sich die medizinische Notfallversorgung in den letzten Jahren kontinuierlich professionalisiert habe. Nicht jede Notfallstation verfüge über eine komplette umfassende Infrastruktur. Die Forschung zeige, dass die Überlebenschancen steigen, wenn schwer verletzte Patienten frühzeitig an ein spezialisiertes Zentrum überwiesen werden.

Aus diesen Gründen will der Staatsrat einen Gegenvorschlag ausarbeiten, der die Ausrichtung der Initiative übernimmt. So soll ein optimaler Zugang zur Notfallversorgung im gesamten Kantonsgebiet gewährleistet werden, jedoch mit einer allgemeiner formulierten Verfassungsbestimmung. Der Gegenvorschlag soll auch ein detailliertes Notfallbetreuungsdispositiv enthalten, damit eine umfassendere Notfallversorgung entwickelt werden kann, als im Initiativtext vorgesehen ist.

Rückzug der Initiative wird ausgeschlossen

Wenig beeindruckt vom angekündigten Gegenvorschlag zeigen sich die Initianten der Verfassungsinitiative. Viel mehr als etwas Kosmetik werde wohl nicht herausschauen. «Unsere Initiative zurückzuziehen, ist für uns kein Thema», betont deshalb Marc Monney, Präsident des Bürgerkomitees Spital Freiburg. Wie gewöhnlich verstecke sich die Regierung hinter einem Dickicht von Verordnungen und juristischen Begriffen, um den Abbau von Spitalleistungen zu rechtfertigen. Es geht natürlich auch um viel Geld in der Gesundheitspolitik. Die Initianten befürchten, dass die finanziellen Sparübungen auf Kosten der Gesundheit der Freiburger Bevölkerung gehen.

Volksabstimmung spätestens im Herbst 2023

Entscheidet der Grosse Rat, die Verfassungsinitiative abzulehnen und stattdessen einen Gegenvorschlag zu unterbreiten, so muss dieser innerhalb eines Jahres seit Gültigkeit der Initiative, also bis zum 22. März 2023 erfolgen. Die Initiative und der Gegenvorschlag werden dem Volk dann innert 180 Tagen nach der Verabschiedung des Gegenvorschlags zur Abstimmung unterbreitet.

Spitalinitiative

Notfallversorgung in der Verfassung verankern

Die 2021 eingereichte Verfassungsinitiative «Für bürgernahe öffentliche Spitalnotaufnahme 24/24» verlangt, dass der Kanton Freiburg eine öffentliche Spitalnotaufnahme rund um die Uhr und an 7 Tagen in der Woche im Süden, im Zentrum des Kantons und im deutschsprachigen Teil sicherstellt. Das soll in der Kantonsverfassung fixiert werden. Mit der Initiative hoffen die Initianten, den Abbau von öffentlichen Spitalleistungen zu beenden. In den letzten Jahren sei der Zugang zu öffentlichen Gesundheitsleistungen kontinuierlich eingeschränkt worden. Zuerst sei die Geburtenabteilung des Gesundheitszentrums in Châtel-Saint-Denis geschlossen worden, danach die Geburtenabteilung in Riaz und zuletzt die Notfallstationen in Riaz und Tafers. Für Ende 2022 ist zudem die Schliessung des Standorts Billens angekündigt.

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