Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Staatsrat will Jugendgesetz an die Realität anpassen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der Grosse Rat hat im letzten Herbst gleich zwei voneinander unabhängige Motionen verabschiedet, die sich mit Punkten aus dem kantonalen Jugendgesetz auseinandersetzten. Nun trägt der Staatsrat diesen Vorstössen Rechnung und legt dem Parlament einen Entwurf mit den zwei Gesetzes­änderungen vor.

So stand bisher im Jugendgesetz die in der kantonalen Gesetzgebung einzigartige Anforderung, wonach die Stelle des Jugendbeauftragten von je einer Person deutscher und französischer Sprache geteilt werden müsse. Dies hatte sich allerdings als Problem erwiesen, als es die Nachfolge der deutschsprachigen Jugendbeauftragten zu regeln galt. Es glückte erst nach mehrfachen Versuchen.

Die Motion aus dem Grossen Rat forderte deshalb, dass die Aufgabe auch von einer Person aus einer der beiden Sprachgemeinschaften erfüllt werden kann. In der Ratsdebatte wehrten sich vor allem die deutschsprachigen Grossräte gegen die Änderung. Auch der Gemeindeverband und die Oberamtmännerkonferenz wollten die bisherige Regelung beibehalten.

In der Botschaft zum Gesetzesentwurf schreibt der Staatsrat, er nehme diese Befürchtungen ernst. Er wolle deshalb die Massnahmen zugunsten einer echten Zweisprachigkeit fortsetzen oder nach Möglichkeit ausbauen. So gebe es das gesamte Kommunikationsmate­rial in beiden Sprachen, und die Fachstelle für Kinder- und Jugendförderung müsse die organisatorischen Unterschiede zwischen den deutsch- und den französischsprachigen Gemeinden berücksichtigen. Die Gemeinden seien frei, sich entsprechend zu organisieren.

Während der Entwurf der Vereinfachung der internen Organisation der Fachstelle diene, sei es das Ziel der Jugendpolitik, alle Kinder und Jugendlichen im Kanton zu unterstützen und zu schützen, ungeachtet ihrer Muttersprache.

Besuchsrecht neu geregelt

Die zweite Änderung betrifft die Ausübung des Besuchsrechts. Bei extremen Konfliktsituationen kann das Jugendamt anordnen, dass das Besuchsrecht begleitet ausgeübt wird. Für diese Aufgabe hat der Staat vor zehn Jahren einen Leistungsvertrag mit dem Verein Begleitete Besuchstage Freiburg abgeschlossen. Zuletzt hat der Verein aber aufgezeigt, dass die strukturellen und finanziellen Mittel nicht ausreichten. Bisweilen gebe es mehrmonatige Wartefristen, bis ein Besuch stattfinden könne.

Mit der Annahme der Mo­tion sollen nun diese begleiteten Besuchstage eine gesetzliche Grundlage erhalten. Mit der Gesetzesänderung wird der Verein Begleitete Besuchstage Freiburg zwar nicht institutionalisiert. Aber im Gesetz wird der Grundsatz für den Abschluss von Leistungsvereinbarungen verankert.

Wie der Staatsrat in der Botschaft zum Gesetz schreibt, habe der Staatsrat die finanzielle Unterstützung für den Verein für 2019 um 30 000 Franken auf insgesamt 200 000 Franken erhöht. Im Übrigen habe sich die Loterie Romande auf Empfehlung der Direktion für Gesundheit und Soziales bereit erklärt, den Verein im Jahr 2018 mit 50 000 Franken zu unterstützen.

uh

 

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema