Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Staatsrat will keine Steuergeschenke für Jungunternehmen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Jungunternehmen sollen im Kanton Freiburg keine Spezialbehandlung erhalten.  Der Staatsrat lehnte eine Postulat ab, das die Auswirkungen einer Gewinnsteuerbefreiung prüfen soll.

In einem Postulat wollen die beiden Grossräte Brice Repond (GLP, Bulle) und Annick Remy-Ruffieux (Die Mitte, Charmey) wissen, wie sich eine teilweise oder vollständige Gewinnsteuerbefreiung von Jungunternehmen auswirken würde.

In seiner Antwort weist der Staatsrat darauf hin, dass die geltenden Gesetze in Freiburg schon mehrere Instrumente vorsehen, um Unternehmensgründungen im Kanton zu fördern. Es sei anhand der kantonalen Datenbanken aber nicht möglich, gezielt «Jungunternehmen» herauszufiltern. Die Datenbanken seien für die Steuerveranlagung konzipiert. Sie können aber nicht die von den Postulenten verlangten Informationen liefern. Der Staatsrat gibt auch zu Bedenken, dass eine Steuerbefreiung für «Jungunternehmen» gegen das harmonische Bundesrecht verstossen würde. Der Spielraum der Kantone wäre überschritten.

Gezielte Steuererleichterungen für diejenigen Unternehmen, die sich zu Investitionen und Schaffung neuer Arbeitsplätze verpflichten, ist nach Ansicht des Staatsrat die weit bessere Methode zur Investitionsförderung im Kanton. Eine bedingungslose Steuerbefreiung für neue Unternehmen hätte lediglich einen «Giesskanneneffekt» ohne Entwicklungsverpflichtung für die betroffenen Firmen. Deshalb beantragt der Staatsrat, das Postulat abzulehnen.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema