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Staatsrat will mehr Kostensicherheit in der Raumplanung

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Der Freiburger Staatsrat will, dass bei der Umsetzung von Detailbebauungsplänen die Eigentümer mehr in die Pflicht genommen werden. Er befürwortet eine entsprechende Motion und ist bereit, das Gesetz zu ändern.

Zusammen mit 18 mitunterzeichnenden Grossräten forderten Jacques Morand (FDP, Bulle) und David Fattebert (Die Mitte, Le Châtelard) in einer Motion, eine gesetzliche Grundlage einzuführen, damit sichergestellt ist, dass die Umsetzung eines Detailbebauungsplans (DBP) durch die betroffenen Eigentümer finanziert wird. Der DBP kann den Bau von Elementen vorsehen, die nicht als Erschliessung im eigentlichen Sinn gelten. Das kann ein gemeinsamer Parkplatz, ein besonderer Baumbestand oder ein spezifischer Mobilitätsplan sein.

Die verschiedenen Grundstückeigentümer müssen sich an den Erstellungskosten beteiligen. Fällt aber ein Eigentümer aus, beispielsweise durch Tod oder Konkurs, gibt es nach Einschätzung der Motionäre keine Garantie dafür, dass die neue Eigentümerschaft die Kosten übernimmt. Durch ein gesetzliches Grundpfandrecht, das auf das Grundstück eingetragen ist, liesse sich das ändern.

Grundpfandrecht als Lösung

Der Staatsrat schreibt in seiner Antwort, dass der DBP ein Planungsinstrument ist, das angesichts der zunehmenden Verdichtung in naher Zukunft immer häufiger eingesetzt wird. Er stellt auch fest, dass es derzeit keine gesetzliche Grundlage gibt, die die Übernahme der gesamten Kosten für die Umsetzung des DBP sicherstellen könnte. Deshalb sei es notwendig, die öffentliche Hand davor zu schützen, dass die Eigentümer sich vor einer Zahlung drücken. Der Kanton hat dafür zwei Instrumente zur Verfügung: die öffentlich-rechtliche Grundlast und das gesetzliche Grundpfandrecht.

Der Kanton Genf nutzt in diesem Zusammenhang bereits das Grundpfandrecht, und auch der Kanton Waadt hat die gesetzlichen Grundlagen dazu. Der Staatsrat sieht es als gerechtfertigt an, das Freiburger Gesetz durch eine Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes anzupassen. Deshalb empfiehlt der Staatsrat dem Grossen Rat, die Motion anzunehmen.

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