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Staatsrat will Missbrauch stärker bekämpfen

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Autor: walter buchs

freiburg Mit einem vor einem Jahr eingereichten Postulat hatte CVP-Grossrat Eric Collomb aus Lully den Staatsrat ersucht, «die bestehenden Instrumente für die Verhütung und die Aufdeckung von Sozialhilfemissbrauch zu untersuchen». Noch weiter ging SVP-Grossrat Stéphane Peiry aus Freiburg mit einer im Juni 2008 eingereichten Motion. Er schlug vor, das Sozialhilfegesetz (SHG) so zu ändern, «dass die Sozialdienste ermächtigt werden, direkt an der Quelle jede zweckmässige Auskunft über die persönliche und finanzielle Situation einer Gesuch stellenden Person einzuholen».

In der Antwort auf die beiden parlamentarischen Vorstösse räumt der Staatsrat ein, dass der Kanton über keine genauen Angaben zu Fällen von Missbrauch verfügt. Die Frage des Missbrauchs sei auch in anderen Kantonen aktuell, und es gebe keinen objektiven Grund zur Annahme, dass es im Kanton Freiburg anders ist.

Es gebe bereits zahlreiche Instrumente, um die Gefahr von Betrug und Missbrauch auf ein Minimum zu reduzieren, führt der Staatsrat aus. Dabei wird auf das seit Herbst 2008 operationelle System der interinstitutionellen Zusammenarbeit hingewiesen mit dem Zweck, den Informationsfluss zu verbessern.

Ein Ermittler ist vorgesehen

Dieses System beinhalte neue Koordinationsmodalitäten zwischen Rav-Personalberatern, IV-Beraterinnen oder RSD-Sozialarbeitern. Zudem sei im Budget 2009 die Stelle eines Ermittlers vorgesehen, wie das in anderen Städten und Kantonen der Fall ist.

Wie aus der Antwort des Staatsrates weiter hervorgeht, sollen bald Koordinationsteams eingesetzt werden. Diese stellen eine spezialisierte und koordinierte Betreuung von Langzeitarbeitslosen sicher, wenn deren Situation die Mobilisierung kantonaler Massnahmen der beruflichen Wiedereingliederung zusammen mit weiteren Massnahmen auf sozialer Ebene erfordert.

Um angesichts der Komplexität der Abläufe die Prävention und Bekämpfung des Missbrauchs weiter zu verstärken, befürwortet der Staatsrat eine bessere Übermittlung der Informationen und Auskünfte, wie sie Grossrat Peiry verlangt. Das setze allerdings voraus, dass die RSD redimensioniert und personell verstärkt werden. Dazu sei eine Revision des SHG erforderlich.

Darin sollen die vorgeschlagenen Verbesserungen verankert werden, dies vor allem in Bezug auf den Datenschutz beim Austausch schützenswerter Informationen über minderbemittelte Personen.

Demzufolge beantragt der Staatsrat dem Grossen Rat, Motion und Postulat erheblich zu erklären und die vorliegende Antwort als Bericht zum Postulat anzunehmen.

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